Hallo zusammen,

wir haben da mal eine Frage zu der wir Eure Hilfe benötigen. Und zwar endet unserer Auffassung nach die Amtszeit des amtierenden BR mit der Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses gem. § 18 WO.

Wir haben nun folgenden Zeitrahmen zugrunde gelegt =

14.05.18 Betriebsratswahl
14.05.18 Benachrichtigung der Gewählten nach Feststellung des Wahlergebnisses
18.05.18 Fristende für die Ablehnung des Betriebsratsamts.
18.05.18 Einladung zur konstituierenden Sitzung des neuen BR
18.05.18 Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses
22.05.18 Konstituierende Sitzung des neuen Betriebsrats

Demnach würde am 18. Mai (Freitag) ja die Amtszeit des amtierenden BR enden.

Die Amtszeit des neuen BR würde aber bereits ebenfalls am 18. Mai beginnen, also vor der konstituierenden Sitzung am 22. Mai (Dienstag).

Wir haben hier einige Gremiumsmitglieder, die der felsenfesten Überzeugung sind, dass die Amtszeit des neuen BR erst mit der Konstituierung beginnt und nicht mit der Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses.

Und unserer Auffassung nach ist § 21 BetrVG (Die Amtszeit beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses oder, wenn zu diesem Zeitpunkt noch ein Betriebsrat besteht, mit Ablauf von dessen Amtszeit) hier eindeutig.

Nur um sicher zu gehen, wir liegen doch richtig mit unserer Feststellung, oder?

Vielen Dank für die Rettung unserer "schlaflosen" Nächte...