Erstellt am 03.05.2018 um 09:07 Uhr von rsddbr
Die Amtszeit endet entsprechend der Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses bei der ersten Betriebsratswahl (wenn nicht zwischendurch mal außerplanmäßig gewählt wurde). siehe dazu §21 BetrVG
Ergänzung: "Demnach würde am 18. Mai (Freitag) ja die Amtszeit des amtierenden BR enden." Wie kommst du darauf? Die Amtszeit endet genau 4 Jahre nach Beginn der Amtszeit des amtierenden BR. Dieses Datum hast du jedoch bisher nirgends erwähnt. Ihr scheint also alle nicht Recht zu haben.
Erstellt am 03.05.2018 um 09:16 Uhr von Mercyful
Hallo rsddbr,
sorry, hatte vergessen hinzuzufügen, dass der amtierende BR erst im März 2016 sich konstituiert hatte.
Erstellt am 03.05.2018 um 09:17 Uhr von Teufel
Hallo,
Die Amtszeit des BR beträgt genau 4 Jahre.
Ihr müsst nachsehen wann euer BR sein Amt vor 4 Jahren angetreten hat .
Also wie ihr schreibt mit Ablauf von dessen Amtszeit ist richtig.
Sagen wir mal am 15.5.14.
Dann endet die Amtszeit am 14.4.18 um 24.00 Uhr.
Die konst. Sitzung sollte vor Amstzeitende des amtierenden BR liegen, damit es keine BR lose Zeit gibt, denn wenn erst danach die konst. Sitzung stattfindet seid ihr ohne BR.
Erstellt am 03.05.2018 um 09:21 Uhr von Mercyful
Aber wenn ich den (berechtigten) Einwand von rsddbr berücksichtige, dann endet die Amtszeit des amtierenden BR (konstituiert März 2016) am 31. Mai 2018 und der neue BR ist erst ab 01. Juni 2018 "im Amt", auch wenn die konstituierende Sitzung bereits vorher stattfand, oder?
Erstellt am 03.05.2018 um 09:27 Uhr von kratzbürste
Diese Antwort wurde von "kratzbürste" gelöscht.
Erstellt am 03.05.2018 um 09:27 Uhr von kratzbürste
Ok - ihr habt zwischendurch gewählt. Dann ist die Bekanntgabe des Wahlergebnisses, was ja erst nach der Frist zur Ablehnung erfolgen kann, auch der Beginn der neuen Amtszeit. Nicht die konst. Sitzung.
Erstellt am 03.05.2018 um 09:27 Uhr von kratzbürste
Ok - ihr habt zwischendurch gewählt. Dann ist die Bekanntgabe des Wahlergebnisses, was ja erst nach der Frist zur Ablehnung erfolgen kann, auch der Beginn der neuen Amtszeit. Nicht die konst. Sitzung.
Erstellt am 03.05.2018 um 09:45 Uhr von rsddbr
"Dann ist die Bekanntgabe des Wahlergebnisses [..] auch der Beginn der neuen Amtszeit. Nicht die konst. Sitzung."
Also bei euch würde dies bedeuten: Die Amtszeit des amtierenden BR endet am 18.05.2018. Die Amtszeit des neuen BR beginnt am folgenden Tage, also am 19.05.2018. Eine konstituierende Sitzung ist für den Beginn der Amtszeit nicht erforderlich. Überhaupt gibt es keine weitere Voraussetzung für den Beginn der Amtszeit. Dazu könnt ihr auch im Fitting zu §21 BetrVG nachlesen.
Erstellt am 03.05.2018 um 09:49 Uhr von Pjöööng
Zitat (rsddbr):
"Die Amtszeit des neuen BR beginnt am folgenden Tage, also am 19.05.2018."
Nö!
Erstellt am 03.05.2018 um 11:44 Uhr von Mercyful
Oha, was denn nun? Jetzt habt Ihr uns vollkommend verwirrt.
@ Pjöööng = Kannst Du das mal konkretisieren?
Vielen Dank für Deine Aufklärung.
Erstellt am 03.05.2018 um 12:08 Uhr von Mercyful
Jetzt sind wir wieder bei rsddbr, d.h. die Amtszeit des amtierenden BR endet am 18.05.18, da gem. FITTING (27. Auflage) in RN 13 zu § 21 BetrVG "...Die Amtszeit des in dem maßgeblichen darauf folgenden regulären Wahlzeitraum zu wählenden BR beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses...".
Oder sind wir da noch immer auf dem falschen Weg?
Erstellt am 03.05.2018 um 12:11 Uhr von fantil
Zitat rsddbr: "sorry, hatte vergessen hinzuzufügen, dass der amtierende BR erst im März 2016 sich konstituiert hatte."
Daraus folgt, dass dieser BR, wenn er nicht zurücktritt. bis zum 31.05.2018 im Amt ist,
da er am 01.03.2018 (Beginn der BR-Wahlen in diesem Jahr) bereits länger als ein Jahr im Amt war.
Erstellt am 03.05.2018 um 12:32 Uhr von wdliss
BAG v. 28.9.1983 – 7 AZR 266/82, Amtlicher Leitsatz:
Die Amtszeit eines außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums gewählten Betriebsrates endet mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses des neu gewählten Betriebsrates.
Erstellt am 03.05.2018 um 13:27 Uhr von Pjöööng
"Die Amtszeit eines außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums gewählten Betriebsrates endet mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses des neu gewählten Betriebsrates."
Eben! Und damit beginnt auch die Amtszeit des neuen BR und nicht erst am nächsten Tag!
Erstellt am 03.05.2018 um 13:46 Uhr von Mercyful
:-) ...vielen Dank Euch allen, damit ist alles klar für uns...
Erstellt am 03.05.2018 um 14:51 Uhr von rsddbr
"Eben! Und damit beginnt auch die Amtszeit des neuen BR und nicht erst am nächsten Tag!"
Ich habe es bisher so herausgelesen und verstanden, dass die Amtszeit zum Tageswechsel endet und die neue beginnt. Demnach wäre bis 18.05.2018 um 24:00 Uhr der alte BR im Amt und ab 19.05.2018 um 0:00 Uhr der neue. Danke für die Richtigstellung.