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Procedere nach der Wahl

F
Frieda
Nov 2016 bearbeitet

Hallo nochmal,

hat die Benachrichtigung der neu gewählten BR-Mitglieder und die Einladung zur konstituierenden Sitzung durch den WV ausnahmslos schriftlich zu erfolgen oder geht das auch mündlich "auf Zuruf"? Wenn schriftlich, ist E-Mail möglich? Wann kann frühestens die Einladung zur konstituierenden Sitzung raus? Direkt nach Auszählung der Stimmen oder erst dann, wenn die neuen BR-Mitglieder ihre Wahl nicht abgelehnt haben, also nach der Drei-Tage-Widerspruchfrist?

Viele Grüße Frieda

2.23602

Community-Antworten (2)

G
gschafft

14.03.2006 um 18:42 Uhr

Nach der Ablehnungsfrist lädt der WV zur konstituierende Sitzung und leitet da die Wahl des 1. Vorsitzenden und seines Stellvertreters ein. Danach übergibt er die Wahlunterlagen. An der weiteren Sitzung nimmt er nicht mehr teil

Die Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses muss der WV unverzügl. nach der Stimmauszählung machen.

Nach der Ablehnungsfrist (3 Arbeitstage) und vor Ablauf einer Woche nach dem letzten Wahltag lädt der WV schriftlich zur konstituierenden Sitzung ein

Per Email würde ich nicht einladen... Die Schriftform ist im BGB geregelt, aber inhaltlich bin ich mir hier nicht sicher.

RI
Ramses II

14.03.2006 um 19:34 Uhr

gschafft,

"Schriftform" wird hier doch gar nicht verlangt, lediglich "Schriftlichkeit".

Nach herrschender Meinung erfüllt aber E-Mail nicht die Schriftlichkeit.

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