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Einladung zur konstituierende Sitzung BR erfolgt nicht - Konsequenzen?

S
Sterntaler
Jan 2021 bearbeitet

Guten Tag, wir hatten am 23.05. BR-Wahl. Was passiert, wenn der Wahlvorstand nicht innerhalb der einwöchigen Frist zur konstituierenden Sitzung einlädt und die gewählten Betriebsratsmitglieder dann bis zum 31.05. auch nicht selbst aktiv werden und eine Einladung aussprechen? Zum 31.05. endet ja offiziell die Amtzzeit des alten BR. Wenn die Einladung zur konstituierende Sitzung bis 31.5. des neuen BR nicht stattgefunden hat, gibt es dann für die kommenden 4 Jahre keinen BR bzw. müssen Neuwahlen erfolgen oder gibt es dann nur eine gewisse Zeit ab 1.6. bis zur konstituirenden Sitzung des neuen BR einfach keinen BR im Unternehmen? Danke für eure Antworten.

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Community-Antworten (4)

C
celestro

24.05.2018 um 13:53 Uhr

der BR sollte dem WV in den Popo treten, damit die konstituierende Sitzung einberufen wird. Das Datum der Sitzung kann auch nach dem 31.05. liegen, auch wenn es nicht zweckmäßig ist, da es mit Ende der amtszeit des regulären BR keinen BR im Unternehmen gibt. Das Ende der Amtszeit des früheren BR dürfte in vielen Fällen aber schon vor dem 31.05. gewesen sein.

P
Pjöööng

24.05.2018 um 14:01 Uhr

Zitat (celestro): "... da es mit Ende der amtszeit des regulären BR keinen BR im Unternehmen gibt."

So wie ich die Frage verstehe wurde ein neuer BR gewählt. Warum sollte dieser nicht existieren?

C
celestro

24.05.2018 um 14:07 Uhr

"Es ist hier nämlich die Rechtsmeinung zu berücksichtigen, dass Arbeitgeber die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte eines Betriebsrats erst beachten müssen, wenn dieser konstituiert ist."

das würde ich laienhaft als "er existiert nicht" bezeichnen.

@ Sterntaler

hier findet man Infos, wenn der WV selbst nicht tätig wird:

https://www.brwahl.de/de/wahlvorstand-was-tun/durchfuehrung-der-betriebsratswahl/startschuss-amtszeit-betriebsrat-konstituierende-sitzung

P
Pjöööng

24.05.2018 um 15:31 Uhr

Zitat (celestro): "... laienhaft ..."

Ich vergaß!

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