Konstituierende Sitzung
Hallo zusammen. Unsere Amtszeit endet am Freitag d. 16.4.10. Am 20.4.10 haben wir unsere konstituierende Sitzung. Unsere GL möchte für diese Sitzung schon Anträge einreichen. Da aber der WV die Einladung zu dieser Sitzung ausspricht bin ich mir nicht sicher ob wir in dieser Sitzung auch schon Personalbeschlüsse fassen können (wer schreibt die Einladung u. legt die Tagesordnung fest) Weiss jemand genaueres oder wo dies steht. mfg kiki
Community-Antworten (7)
14.04.2010 um 19:05 Uhr
In der Sitzung findet nur die Konstitution des Gremiums statt - nicht mehr. Allerdings könnte der BRV dann eine neue Sitzung einberufen. Aber der AG muß natürlich zuvor wissen, wem er die Angelegenheit übergeben soll (wer BRV ist). Warum die eigentlich die Eile???
14.04.2010 um 19:15 Uhr
Mir drängt sich die Frage auf, warum die konstituierende Sitzung erst am 20.4. ist, wenn die Amtszeit am 16.4. endet. Euch ist schon klar, dass Ihr damit eine betriebsratsfreie Zeit von drei Tagen haben, oder?
14.04.2010 um 19:19 Uhr
Ja das wir eine betriebsratsfreie Zeit haben ist uns schon klar, ist aber nicht das Problem sondern meine Frage. mfg
14.04.2010 um 19:23 Uhr
Es ist schon so, wie DJ sagt: Auf der konstituierenden Sitzung findet die Wahl des BRV und des Stellis sowie für etwaige Ausschüsse. Wem will der AG denn Unterlagen übergeben, wenn es noch gar keinen BRV gibt?
14.04.2010 um 19:25 Uhr
@Indigo Hmmmm, wieso kannst du so sicher sein, dass es eine BR lose Zeit gibt?
14.04.2010 um 19:42 Uhr
Ist der BRV und der Stelli gewählt,ist der BR m.E.geschäftsfähig und kann beschließen,die GL anzuhören;dafür sollte in der Einladung des WV schon der Punkt "Sonstiges"stehen. Ist das offizielle Ende der Amtszeit durch den WV festgestellt,dann ist da auch Ende.Der neue BR ist erst mit der Konstituierung im Amt.
14.04.2010 um 19:49 Uhr
@sueton Der neue BR ist erst mit der Konstituierung im Amt. Nö, sondern mit der Veröffentlichung des Wahlergebnisses
Ist das offizielle Ende der Amtszeit durch den WV festgestellt,dann ist da auch Ende. Nö, der stellt das nciht fest...
und kann beschließen,die GL anzuhören;dafür sollte in der Einladung des WV schon der Punkt "Sonstiges"stehen. Nö, unter Punkt "Sonstiges" können keine Beschlüsse gefasst werden. Der WVV läd einzig und alleine zur Konstituierenden Sitzung ein. Nicht mehr, aber auch nciht weniger!!!
Punkt, Schluß Feierabend ;-)))
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