Wir sind ein neu gewähltes Gremium mit 9 Mitgliedern und ich bin eines von 6 neuen Mitgliedern.

Unser Wahlvorstandsvorsitzender ist eines der aktuell nicht mehr festen Mitglieder. Er hat geladen und die konstitu. Sitzung begann. Es waren alle neu gewählten festen Mitglieder da und wir waren beschlussfähig. Er eröffnete mit den Worten, dass wir nun den BRV wählen und ob wir Vorschläge für Kandidaten haben. Ich habe eingewendet, dass wir jetzt nicht den BRV wählen, sondern einen Wahlleiter aus unseren Reihen. Der WVV meinte, dass dies nicht richtig sei und auch anders gemacht werden könne, obwohl die bisherige stellv. BV meine Meinung teilte. Alle anderen Mitglieder taten das Thema ab und meinten, dass dies doch völlig wurscht sei und man einigte sich darauf, dass dieser Kollege kurz die Wahl begleitet und dann rausgeht und an den BRV übergibt. Ich beantragte zumindest die geheime Wahl und wir legten los. Danach wurde übergeben und erst dann unter uns der Stellvertreter gewählt.

Nachdem sich seit der Sitzung vom 29.05. bisher nichts weiter getan hatte, kam gestern überraschend von unserem nicht mehr im Amt befindlichen WVV die Mail, dass er zufällig mit einem Anwalt geredet hätte und dort den Wahlhergang erwähnte (;-o) und wir die Sitzung dringend wiederholen müssten. Begründet wurde dies mit Fitting BetrVG §29 Rn. 7. Da steht ja aber nur der schon bekannte Fakt, dass eigentlich erstmal nur ein Wahlleiter hätte gewählt werden sollen und der WVV dann hätte gehen sollen. Der Anwalt wies auch darauf hin, dass sonst später alle Beschlüsse dieses Gremiums unwirksam sein könnten.

Natürlich könnte es sein, dass von einem BRM die Wahl angefochten wird. Welche Frist gilt hier? Das wäre aber komisch, da ja alle die Wahl so durchführen wollten.

Auch die theoretische Gefahr später eine Nichtigkeit feststellen zu lassen gibt es, aber diese ist meiner Recherche nach nur durch das BAG feststellbar und das würde nach Antrag Jahre dauern. Ist das richtig?

Gestern hat außer des bisherigen und letztlich abgewählten BRV keiner der Mitglieder reagiert auf die Mail des ehemaligen WVV und seiner Ankündigung, dass wir die konstitu. Sitzung wiederholen müssen. Jetzt kommt es: Heute kommt eine weitere Mail von ihm mit der Ladung für eine neue konstituierende Sitzung und wir sollen Zusagen oder Absagen, wegen der Nachladungen. Ist sowas zulässig? Was kann man dagegen machen? Gelegt hat er die Sitzung auf nächsten Montag. Hier wären einige Mitglieder nicht dabei, da Urlaub/Nachtschicht/krank. Ich denke, dass dies kein Zufall ist. Auch nicht, dass der Wahlvorstand das Fass erst jetzt aufmacht.

Kann ein nicht mehr vorhandener WVV einfach erneut laden?
Muss ich darauf reagieren?
Ist nicht trotzdem der neue BRV und stellv. BRV im Amt, bis ein Gericht die konstitu. Sitzung für nichtig erklärt? Man kann doch nicht einfach zweimal wählen?
Wäre nicht die Wahl in einer zweiten konstitu. Sitzung ohnehin auch wieder nichtig, da die Sitzung gar nicht hätte stattfinden dürfen?

So hat mir dies ein Anwalt einer BR-Wahlhotline eines großen Schulungsanbieters für BRs gesagt (ich nenn mal nicht den Namen). Und sie hat sehr schlüssig argumentiert und letztlich geraten einfach erstmal nichts zu machen und uns für die nächste Zeit Rechtsbeistand zu suchen, um das Thema mit begleiten zu lassen, falls es Fragen gibt. Aber es gibt ja nun auch die nicht im Kern ganz falsche Aussage des Anwalts des Wahlvorstands der nicht ganz ordnungsgemäß gelaufenen Sitzung.

Was würdet ihr machen? Hat jemand vielleicht sogar konkrete Erfahrungen? Amtsantritt ist übrigens erst der 01.06.