Erstellt am 10.07.2013 um 09:23 Uhr von gironimo
Warum hat er sich denn nicht konstituiert? Wollte keiner den Vorsitz machen?
Egal wie, die Kollegen haben gewählt - also lieber spät als nie. Es muss ja nun mal losgehen.....
Wenn Du meinst, dass diese Sitzung dann nicht mehr vom Wahlvorstand eingeleitet wird, sondern von den gewählten BRs, ist dies ebenfalls möglich. Wichtig ist nur, dass alle BRs zuverlässig eingeladen werden, den Termin und den Ort kennen - und natürlich den Beratungsgrund (Tagesordnung).
Erstellt am 10.07.2013 um 11:22 Uhr von BRVLH
das ist nicht ganz richtig gironimo, nur der Wahlvorstand kann eine konstituierende Sitzung einberufen, nicht der BR selbst.
@manzek,
nicht innerhalb einer Woche muss die konst. Sitzung erfolgen sondern nur die Einladung dazu.
Die konst. Sitzung muss spätestens eine Woche nach dem Wahltag (diesen mit eingerechnet) einberufen werden. Nach aktuell herrschender Rechtsprechung braucht die konst. Sitzung nicht innerhalb der Wochenfrist stattzufinden, weil sich dies nicht aus dem Wortlaut des § 29 BetrVG ergebe. Nur die Ladung zur konsti. Sitzung müssen innerhalb der Wochenfrist an die BRM gehen.
Der Tag der konst. Sitzung bestimmt der Wahlvorstand nach pflichgemäßem Ermessen, er hat darauf zu achten, dass sich der neu gewählte BR möglichst rasch konstituiert.....ff
Aus "Wahlpaket - Betriebsratswahl" W.A.F