Liebe Betriebsratswahl-Forum,

habe drei Fragenbereiche zur einer geplanten konstituierenden Sitzung eines Betriebsrats:
1. Wie wird verfahren, falls gewählte Betriebsratsmitglieder aus zulässigen Gründen nicht anwesend sein können ?
Rücken dann die Ersatzmitglieder dieser Liste nach und vertreten die Betriebsratsmitglieder inklusive deren Stimmrechte ?
2. Können nicht anwesende Betriebsratsmitglieder für Ämter ( BR-Vorsitzender, o.ä. ) vorgeschlagen und gewählt werden?
Hat ein in ein Amt gewähltes nicht anwesendes Betriebsratsmitglied das Recht diese Wahl zu widerrufen und wenn ja innerhalb welcher Frist?
3. Besteht rechtlich die Möglichkeit, das im Zuge der konstituierenden Sitzung, nur ein Teil der zu besetzenden Ämter und Ausschüsse gewählt wird ?
Kann zum Beispiel nach der Wahl des BR-Vorsitzenden und seines Stellvertreters die Wahl der GBR-Vertreter, deren Stellvertreter oder der Mitglieder der Ausschüsse auf eine spätere ordentliche oder außerordentliche BR-Sitzung verschoben werden?

Im voraus lieben Dank für eine Antwort!
Viele Grüße
WahlvorstandMUC