Erstellt am 17.05.2010 um 13:55 Uhr von alleneune
Nadine
a. egal
b. nur der wahleiter muss einleiten
c gerne
Erstellt am 17.05.2010 um 14:25 Uhr von Anika
Sorry, eine Frage zu der Antwort^^:
da bei b) vom "Wahlleiter" die Rede ist, hier noch einmal die Frage:
Ist bei der Sitzung nur der Wahlvorstandsvorsitzende anwesend oder darf der gesamte Wahlvorstand mit dabei sein?
Vielen Dank :-)
Erstellt am 17.05.2010 um 14:28 Uhr von DonJohnson
Der WVV läd ein und leitet die Wahl zum Wahlleiter. Ist dieser gewählt, verläßt der WVV den Raum...
Erstellt am 17.05.2010 um 15:24 Uhr von lister
Der Vorsitzende des Wahlvorstandes leitet zunächst die erste Sitzung des BR. Der BR wählt zunächst aus seiner Mittte einen Wahlleiter. Der Vorsitzende des Wahlvorstandes kann nicht zum Wahlleiter gewählt werden, wenn er nicht gleichzeitig in den BR gewählt worden ist. Wenn der Wahlleiter gewählt ist, übernimmt er die weitere Leitung der sitzung. Der Vorsitzende des Wahlvorstandes verlässt nun den Raum, wenn er nicht gleichzeitig in den BR gewählt worden ist. Der Wahlleiter lässt den BR-vorsitenden wählen, der dann die Leitung der weiteren konstituierenden Sitzung übernimmt. In dem Moment, in dem BR-vorsitz und sein Stellvert.gewählt sind ,ist der BR konstituiert und voll handlungsfähig. Ich würde über Handzeichen abstimmen. Der gesamten Wahlvorstand muss teilnehmen.
Erstellt am 17.05.2010 um 15:27 Uhr von NadineK
Vielen lieben Dank für die Hilfe! Dann kann's ja jetzt losgehen :)
LG
Nadine
Erstellt am 17.05.2010 um 15:35 Uhr von ridgeback
Nadine,
nach § 29 Abs. 1 BetrVG ist der Wahlvorstand vertreten durch seinen Vorsitzenden und nicht durch den kompletten Wahlvorstand.
Erstellt am 17.05.2010 um 15:48 Uhr von alleneune
DonJohnson
Danke, genau das wollte ich so schreiben.Bist du auch von Waschbär getrimmt worden?
Erstellt am 17.05.2010 um 15:50 Uhr von DonJohnson
@alleneune
Nee, nciht wirklich...