Hallo zusammen

Unser Wahl wurde erfolgreich abgeschlossen. 11 Gremium. Dann wurde die konstituierenden Sitzung einberufen !

Ein Kollege des Betriebsrates will die konstituierenden Sitzung anfechten Erklährung follgt :

Als erstes wurde ein Wahlleiter bestellt der die Wahl des Vorsitzenden und stellvertreter übernimmt .

Der Wahlleiter hat dann in die Runde gefragt ob es einen offene Wahl bzw eine geheime Wahl sein soll . Nach meinung aller Kollegen haben sich alle dafür ausgesprochen offen zu Wählen. Jetzt behaubtet der Kollege der Anfechten will er hätte gesagt das er geheim wählen will !

Zu sagen ist noch das ich un der Kollege der die Wahlanfechten will sich zum Vorsitzenden gestellt haben ! Ich habe jedoch 10 Stimmen erhalten -> also einstimmig.

Danach wurde der stellv gewählt . ( auch nicht er )

Als nächstes folgete die Wahl Betriebsausschuss !

Da haben wir einen Fehler gemacht wir haben nicht geheim sondern offen gewählt !

In der Sitzung wurde auch nicht über die Freistellungantrag gesprochen und auch noch kein Schriftführer benannt .

Jetzt meine Frage :

1.Ist die konstituierenden Sitzung anfechtbar .
2. Was passiert wenn die konstituierenden Sitzung angefechtet wird ist die Wahl hinfällig ?
3. Der Freistellungsantrag und Schriftführer kann man diesen nicht in der ersten Sitzung des neunen Betriebsrats machen ?

Die frist zur anfechtung läuft noch bis Dienstag 25.05.2010

Meinen Meinung nach ist der Kollege einfach nur auf ärger aus da er damals ( alter betriebsrat nach 2 Jahren ) abgewählt wurde und durch mich erstetzt wurde .

Wäre schön wenn ihr mir helfen würdet .

Danke im Voraus