Fristberechnung zur Wahlanfechtung auf einem Sonntag:

Hallo,
in meinem (Gastronomie-)Betrieb wurde im April der neue BR gewaehlt. Ich war selbst im Wahlvorstand und bin auch schließlich in den BR gewaehlt wurden.

nun aber zur einer sehr kniffeligen Frage, wo sich auch die Meinungen von 2 Rechtsanwaelten unterscheiden.

Die Bekanntmachung der Gewaehlten hing ich am Sonntag, den 18.04.2010 um 07:00Uhr morgens aus und lies dem Arbeitsgeber zum selben Zeitpunkt eine Abschrift zukommen.

Der Arbeitgeber hatte am selben Tag noch Zugang zu der Abschrift, da er Sonntag Abends meist Buchfuehrung betreibt und an dem Tag auch dort war.Des Weiteren war sie auch in seinem Machtbereich, dadurch dass ich die Abschrift in den Briefkasten in seinem Buero eingeworfen habe (also keine Postlaufzeiten).

Nun fechtet der Arbeitgeber die Wahl an und meint, dass nicht 5 BR-Mitglieder zu waehlen sind, sondern nur 1 Person oder maximal 3.


Was nun meine Frage ist wann endet die Frist genau? 2 Wochen nach Bekanntgabe ist logisch, wann sind die 2 Wochen genau um?

1. Meinung: Frist endet am Sonntag 02.05. dadurch dass es bei Gericht einen Zeitstempelbriefkasten gibt und somit auch eine fristgerecht Abgabe moeglich gewesen waere.

2. Meinung: Frist wird nach BGB berechnet und endet deshalb am Montag den 03.05.

mein Arbeitgeber hat naemlich am 03.05. die Wahlanfechtung eingereicht und wenn die 1. Meinung zutrifft waer das natuerlich ganz schoen, wenn er einfach zu spaet ist. Das Gericht kann bisher ja nichts davon wissen, dass er bereits Sonntag Zugang dazu hatte.

gruß

frge