Hallo !
Gilt das passive Wahlrecht auch für Teilzeitbeschäftigte und Aushilfen (geringfügig Beschäftigte)?

Bei uns gibt es keine Freistellung, die Sitzungen finden meist 1 x in der Woche, einen ganzen Tag lang statt.

M. E. sind geringfügig Beschäftigte aussen vor.

Gesetzliche Regelung??