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Passives Wahlrecht für alle?

T
Tweety
Nov 2016 bearbeitet

Hallo ! Gilt das passive Wahlrecht auch für Teilzeitbeschäftigte und Aushilfen (geringfügig Beschäftigte)?

Bei uns gibt es keine Freistellung, die Sitzungen finden meist 1 x in der Woche, einen ganzen Tag lang statt.

M. E. sind geringfügig Beschäftigte aussen vor.

Gesetzliche Regelung??

1.62504

Community-Antworten (4)

K
Kulum

24.05.2012 um 12:31 Uhr

Ja

Zeitpunkt und Länge der Sitzungen sind für die Wählbarkeit unerheblich

§8 BetrVG

Deine Meinung, geringfügig Beschäftigte seinen nicht wählbar, ist wie begründet?

P.S. Wetten, dass es doch Freistellungen gibt?

B
BRMetall

24.05.2012 um 17:24 Uhr

Hinweis der sehr oft hilft so auch hier!!

Man schaue ins BetrVG, gerade BR sollten dieses sehr verstärkt!!

§ 7 Wahlberechtigung Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Werden Arbeitnehmer eines anderen Arbeitgebers zur Arbeitsleistung überlassen, so sind diese wahlberechtigt, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden.

gleich auch!!

§ 8 Wählbarkeit (1) Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die sechs Monate dem Betrieb angehören oder als in Heimarbeit Beschäftigte in der Hauptsache für den Betrieb gearbeitet haben. Auf diese sechsmonatige Betriebszugehörigkeit werden Zeiten angerechnet, in denen der Arbeitnehmer unmittelbar vorher einem anderen Betrieb desselben Unternehmens oder Konzerns (§ 18 Abs. 1 des Aktiengesetzes) angehört hat. Nicht wählbar ist, wer infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt. (2) Besteht der Betrieb weniger als sechs Monate, so sind abweichend von der Vorschrift in Absatz 1 über die sechsmonatige Betriebszugehörigkeit diejenigen Arbeitnehmer wählbar, die bei der Einleitung der Betriebsratswahl im Betrieb beschäftigt sind und die übrigen Voraussetzungen für die Wählbarkeit erfüllen.

Fazit: Sie könnten sogar BRV werden!!

F
fasssungslos

25.05.2012 um 00:13 Uhr

M. E. sind geringfügig Beschäftigte aussen vor. Was hast du eigentlich gelernt, als BR? Du bist doch nicht erst seit gestern in dem Geschäft! Mal einen blick in das BetrVG geworfen?

B
Betsy

25.05.2012 um 00:27 Uhr

Geringfügig Beschäftigte sind in letzter Konsequenz Teilzeitbeschäftigte! Und warum sollten die nicht wählbar sein? Hammer. Es wird wohl Zeit, dass bei Euch eine oder besser mehrere Teilzeitkräfte in den BR einziehen, damit bei Euch die Gleichberechtigung einzug hält!

Erstellt am 21.03.2007 um 13:20 Uhr von Tweety Womit hast Du Dich die letzten 4 Jahre beschäftigt? Schlüpfen?

Und dafür hat man fast schon Verständnis:

http://www.betriebsrat.com/index.php?qid=36593&keyword=Tweety&Nav=suchen&Thema=&qPage=1&Site=BR-Forum&Menue=show

Oder ist das ein anderer Brutplatz?

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