Wahlmodus für Nachwahl
Wir sind seid der letzten Wahl 2010 heute nur noch acht von neun Betriebsratsmitglieder. Wir wollen jetzt ein Betriebsratsmitglied nachwählen und haben uns dazu für den Wahlmodus nach dem Drittelbeteiligungsgesetz entschieden. Sind hier die selben Auflagen zu erfüllen wie bei der regulären (4jährigen) Wahl des Betriebsrates ?
Community-Antworten (5)
26.03.2012 um 22:33 Uhr
demnach stehen Euch Neuwahlen in´s Haus. wobei man ja hier schon fast den Verdacht haben könnte, dass es evtl. sogar ERSATZMITGLIEDER gibt, es aber gar nicht bekannt ist!
26.03.2012 um 21:37 Uhr
Traumhaft ... dass allein das BetrVG (falls Euch das was sagt) anzuwenden ist, davon scheint Ihr wohl noch nichts gehört zu haben.
Schlagt Euch einen solchen Blödsinn wie "Nachwahl" ganz schnell aus dem Kopf.
Anzuwenden ist ganz allein § 13 Abs.2 Nr. 2 BetrVG und demnach stehen Euch Neuwahlen in´s Haus.
27.03.2012 um 00:10 Uhr
Bullifahrer, wenn ich über Deinen nick etwas länger nachdenke und nun diesen roten Balken sehe, stellt sich mal wieder die Frage:
Geh doch woanders faken!
27.03.2012 um 11:54 Uhr
also Ersatzmitglieder rücken einfach nach und brauchen nicht gewählt werden (siehe Stimmenergebnis der letzten BR Wahl). Sind keine Ersatzmitglieder da wird neu gewählt und zwar nach den Bestimmungen des BetrVG (siehe auch § 13 BetrVG).
Aber vielleicht geht es gar nicht um Betriebsratswahlen????
27.03.2012 um 20:50 Uhr
gironimo, bemüh Dich nicht, dass war eine Test/Fakefrage, bin ich mir sehr sicher, egal was auf meine Aussage jetzt noch kommen sollte von Bullifahrer, vielleicht ist der thread demnächst sogar ganz weg!
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