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Wahlmodus für Nachwahl

B
Bullifahrer
Nov 2016 bearbeitet

Wir sind seid der letzten Wahl 2010 heute nur noch acht von neun Betriebsratsmitglieder. Wir wollen jetzt ein Betriebsratsmitglied nachwählen und haben uns dazu für den Wahlmodus nach dem Drittelbeteiligungsgesetz entschieden. Sind hier die selben Auflagen zu erfüllen wie bei der regulären (4jährigen) Wahl des Betriebsrates ?

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Community-Antworten (5)

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nicoline Akzeptiert

26.03.2012 um 22:33 Uhr

demnach stehen Euch Neuwahlen in´s Haus. wobei man ja hier schon fast den Verdacht haben könnte, dass es evtl. sogar ERSATZMITGLIEDER gibt, es aber gar nicht bekannt ist!

P
Peanuts

26.03.2012 um 21:37 Uhr

Traumhaft ... dass allein das BetrVG (falls Euch das was sagt) anzuwenden ist, davon scheint Ihr wohl noch nichts gehört zu haben.

Schlagt Euch einen solchen Blödsinn wie "Nachwahl" ganz schnell aus dem Kopf.

Anzuwenden ist ganz allein § 13 Abs.2 Nr. 2 BetrVG und demnach stehen Euch Neuwahlen in´s Haus.

N
nicoline

27.03.2012 um 00:10 Uhr

Bullifahrer, wenn ich über Deinen nick etwas länger nachdenke und nun diesen roten Balken sehe, stellt sich mal wieder die Frage:

http://www.betriebsrat.com/index.php?qid=42287&keyword=&Nav=sortiert&Thema=17&qPage=1&Site=BR-Forum&Menue=show

Geh doch woanders faken!

G
gironimo

27.03.2012 um 11:54 Uhr

also Ersatzmitglieder rücken einfach nach und brauchen nicht gewählt werden (siehe Stimmenergebnis der letzten BR Wahl). Sind keine Ersatzmitglieder da wird neu gewählt und zwar nach den Bestimmungen des BetrVG (siehe auch § 13 BetrVG).

Aber vielleicht geht es gar nicht um Betriebsratswahlen????

N
nicoline

27.03.2012 um 20:50 Uhr

gironimo, bemüh Dich nicht, dass war eine Test/Fakefrage, bin ich mir sehr sicher, egal was auf meine Aussage jetzt noch kommen sollte von Bullifahrer, vielleicht ist der thread demnächst sogar ganz weg!

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