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Wahlmodus - Empfehlung durch den WV möglich?

K
koffermund
Nov 2016 bearbeitet

Bei uns stehen BR Wahlen an. Wir sind 145 MA, also müßten wir eine Listenwahl durchführen. Da wir aber eine recht Homogene Belegschaft sind, sind wir vom WV und der BR im prinzip darin Einig, das eine Personenwahl besser für uns wäre. Die kann durch geführt werden, wenn es nur eine Liste gibt.

Meine Frage: Darf der WV seine Meinung hinsichtlich des Wahlmodus äußern und eventuellen Kandidaten den Vorschlag machen, sich auf einer Liste zu sammeln?

Oder verstoßen wir da gegen irgendwelche Prinzipien.

Mit freundlichen Gruß koffermund

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Community-Antworten (4)

B
BRSolar

21.01.2010 um 09:05 Uhr

Auch wir streben eine Listenwahl an und ich sehe nichts verwerfliches daran wenn man der Belegschaft mitteilt, das eine Personenwahl wesentlich demokratischer ist. Sobald natürlich eine zweite Liste auftaucht habt ihr dann Listenwahl. Wie schon erwähnt wäre uns eine Personenwahl lieber aber wenn es dann doch zur Listenwahl kommt ist das halt so.

R
rolfo

21.01.2010 um 10:04 Uhr

@ koffermund Listenwahl ist das normale, Personenwahl die Ausnahme. Wenn ihr euch für die 2. Variante stark macht könnte das bitter ins Auge gehen. Wenn kurz vor Abgabeschluß noch eine Liste auftaucht gibt es eine Listenwahl, eine einmal abgegebene Liste darf dann nicht mehr geändert werden, d.h. dass die Bewerber auf Liste 1 ( gedachte Personenwahl) auf Grund ihres Listenplatzes evtl. überhaupt keine Chancen haben. Also lasst das lieber sein, als Wahlvorstand sowieso, ihr dürft die Wahl nicht beeinflussen.

N
NiemandXXL

21.01.2010 um 10:24 Uhr

Wenn man aber von einer zweiten Liste hört kann man eine bereits vorbereitete liste für die Listenwahl vor dem Abgabetermin nachschieben. Alle Kandidaten, die dann mit dieser Liste doppelt auftauchen müssen gefragt werden auf welcher Liste Sie denn jetzt kandidieren, und werden dann von der alten Liste gestrichen. Hierzu aus der Wahlordnung:

(7) Eine Bewerberin oder ein Bewerber kann nur auf einer Vorschlagsliste vorgeschlagen werden. Ist der Name dieser Person mit ihrer schriftlichen Zustimmung auf mehreren Vorschlagslisten aufgeführt, so hat sie auf Aufforderung des Wahlvorstands vor Ablauf von drei Arbeitstagen zu erklären, welche Bewerbung sie aufrechterhält. Unterbleibt die fristgerechte Erklärung, so ist die Bewerberin oder der Bewerber auf sämtlichen Listen zu streichen.

Hier ist eine Liste der Gewerkschaft klar im Vorteil, da nicht auch noch für diese Stützunterschriften gesammelt werden müssen, was ja etwas auffällig wäre, wenn gleich für zwei listen mit den gleichen Leuten gesammelt wird.

C
cheetah

21.01.2010 um 15:10 Uhr

Personenwahl ist eine vernünftige Lösung; aber mit dem Auftauchen einer zweiten Liste nicht mehr durchführbar. Bei uns wird seit Jahren eine Liste ans schwarze Brett gehängt in die sich jeder eintragen kann. Kurz vor dem Abgabetermin wird die Liste abgenommen und die es werden die Unterstützungsunterschriften besorgt. Durch diese Reihenfolge sind die gesetzlichen Vorschriften gewahrt und wir hatten dadurch immer Personenwahl.

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