Nachwahl für Freistellung bevor Nachgerückt wurde
Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage bezüglich der Wahl für Freistellungen.
Folgende Situation. In einem Betriebsratsgremium gehen 2 Freigestellte gegen Ende des Jahres in Rente und scheiden somit zu dem Zeitpunkt aus dem Gremium aus. Nun soll bereits früher für diese beiden die nächste Freistellung gewählt werden (damit auch noch Themen übergeben werden können).
Meine Frage bezieht sich nun auf den Anspruch, den die zwei Ersatzmitglieder haben, die für oben genannte Nachrücken würden. Dürfen diese bereits auf eine Freistellung kandidieren? Weil Sie ja eigentlich für die beiden Nachrücken. Mir geht es dabei eher um die Fairness gegenüber den Nachrückern.
Die Aussage die ich erhalten habe, ist dass diese sich nicht aufstellen lassen können weil Sie zum Zeitpunkt der Nachwahl nicht ordentliches Mitglied sind, sie dürfen dann nur mit Abstimmen, sofern Sie zu dieser Sitzung eingeladen werden.
Freundliche Grüße
Community-Antworten (1)
27.05.2022 um 21:04 Uhr
"Die Aussage die ich erhalten habe, ist dass diese sich nicht aufstellen lassen können weil Sie zum Zeitpunkt der Nachwahl nicht ordentliches Mitglied sind, sie dürfen dann nur mit Abstimmen, sofern Sie zu dieser Sitzung eingeladen werden"
Diese Aussage stimmt.
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