Hallo,
Darf ich die Tätigkeitsbeschreibung neben dem Namen, Geschlecht und Geburtsdatum in der Wählerliste angeben?

Zusatzfrage:
Muss ich einen ausgeschiedenen Mitarbeiter, bsbw. einen Leiharbeiter aus der Wählerliste entfernen, also neu aushängen? Oder können ausgeschiedene MA in der Wählerliste verbleiben.
Danke.