Darf ein Listenführer über seine private Mailadresse Mitarbeiter auf ihren auch privaten Mailadressen Wahlwerbung für seine Liste zukommen lassen.? Und wenn nein, ist das ein grober Wahlfehler?
Ist für diese Ahndung bzw. Unterlassung der Wahlvorstand zuständig, wenn man ihm dies anzeigt und belegen kann?

Die Privatmailadressen der Mitarbeiter sind nicht frei zugänglich.