Nachrücken eines Ersatzmitglieds in den Wahlvorstand
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bzgl. der Ersatzmitglieder. In unserem Wahlvorstand ist nun ein Mitglied erkrankt und wird bei der Wahl nicht anwesend sein. Wie ist hier der Ablauf wenn ein Ersatzmitglied nachrückt? Muss hier ein Beschluss gefasst werden, dass das Ersatzmitglied nachrückt? Was müssen wir hier sonst noch beachten?
Danke und Gruß
Community-Antworten (2)
28.03.2022 um 13:45 Uhr
Das Ersatzmitglied rückt automatisch nach, einen Beschluss braucht es dafür nicht. Für den Fall, dass ihr für das ausgefallene WVM ein bestimmtes Ersatzmitglied beschlossen habt, müsst ihr aufpassen, dass auch das richtige nachrückt.
28.03.2022 um 13:46 Uhr
Der Wahlvorstandsvorsitzende dokumentiert, dass das Mitglied verhindert ist und lädt die Vertretung ein. Das ist alles.
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