Hallo zusammen.

Ich habe zwei Fragen.
1.) Unser Wahlvorstand wurde am 10.02.06 gewählt. Seitdem ist noch nichts passiert, es hängen weder die Vorschlagslisten, noch haben wir irgendeine Info, wann, wie, wo diese erscheinen werden. Nun die Frage, wie lange hat der Wahlvorstand Zeit, um die Wahl einzuleiten? Es heißt ja immer nur "...unverzüglich, nach der Wahl zum Wahlvorstand hat dieser die BR-Wahl einzuleiten...". Einige Kollegen haben nun Zweifel, ob die Wahl dann überhaupt gültig ist, wenn so ein "langer" Zeitraum verstrichen ist.

2.) Was genau ist das Tätigkeitsfeld eines Wahlhelfers bzw. Ersatzmitglieds (für den Wahlvorstand)? Ich habe gehört, dass Wahlhelfer nur direkt bei der Wahl einzusetzen sind, nicht aber davor, es sei denn, sie lassen sich auch zur Wahl aufstellen, dann müssen sie ja am Wahlkampf teilnehmen!

Vielen Dank schon mal im Voraus!!!!