Wir müssen in unserem Betrieb aufgrund des Ausscheidens eines BR-Mitglieds und fehlenden Ersatzmitgliedern eine Neuwahl initiieren. Der Wahlvorstand wird unverzüglich lt. BetrVG bestellt. Gibt es ein "vorgeschriebenes" Zeitfenster zwischen der Konstituierung des WV und dem Aushang des Wahlausschreibens? Ich finde diesbezüglich keine Angaben. Grund ist die Sommerferienzeit, in die die Hauptarbeit des WV und die Wahl fallen würde, d.h. viele MA hätten ihren Jahresurlaub. Die Frage ist: wie viel Zeit kann der WV nach Bestellung verstreichen lassen, bevor ausgehängt wird, und die gesetzlichen Fristen beginnen.