Hallo, ich bin stellv. Vorsitzende des Wahlvorstands und unverhofft in Verantwortung gekommen:

Folgendes Problem stellt sich mir gerade:

1. Wir haben eine BR-Wahl an 7 Standorten (diese sind groß genug für eigene BRs, wollen aber lieber mit dem Hauptbetrieb einen gemeinsamen BR gründen, die entsprechenden Formalia sind geklärt)
2. Aufgrund der Vielzahl an Betrieben haben wir einen 17-Köpfigen WV, um an allen Standorten mindestens 2 WV zu haben.
3. Der Aushang des Wahlausschreibens ist für kommenden Dienstag geplant. Bei der Verabschiedung des Wahlausschreibens waren 9 WV aus 4 Standorten persönlich anwesend, also gerade so beschlussfähig.
4. Das Problem: Der Vorsitzende hat vergessen, die WV an den nicht vertretenen Standorten zu informieren. Das Protokoll der Sitzung haben scheinbar nicht alle gelesen. Einige davon haben Urlaub eingereicht, Ersatzmitglieder haben wir nicht an jedem Standort.

Jetzt die Frage: Ist es okay, den Aushang des Wahlausschreibens an Mitarbeiter*innen zu delegieren, die nicht im Wahlvorstand sind? Nach meiner Einschätzung sollte das eigentlich gehen, doch wir haben einen sehr harten Wahlkampf vor uns mit mindestens 4 Parteien, die sicher den kleinsten Formfehler zur Anfechtung nutzen werden. Hat da vielleicht jemand von euch schon Erfahrungen mit ähnlichen Problematiken gemacht oder kann gar die Stelle im BetrVG zitieren, nach der es explizit erlaubt oder verboten ist?

Vielen lieben Dank,

Marie