Hallo zusammen,

Bei uns im Betrieb muss erneut ein BR gewählt werden. Die letzte wurde von AN angefochten und der gewählte BR ist auf anraten des Arbeitsgerichts zurückgetreten.
Zwei der Kollegen, die die letzte Wahl angefochten haben sind jetzt Teil des Wahlvorstands und haben für den Tag der Wahl eine Wahlparty geplant.
Die Wahl geht bis 15 Uhr und die Party soll um 14 Uhr beginnen. Die Party wird vom AG finanziert und soll die nicht stattgefundene Weihnachtsfeier ersetzen. Ist aber als ,,Wahlparty" mit Plakaten beworben worden.
Zudem wirbt der Wahlvorstand bei dieser Party mit Alkohol obwohl es bei Betriebsversammlung vom AG ein klares Alkohlverbot auf dem Betriebsgelende gibt.

Die zwei Kollegen die die letzte Wahl angefochten haben und jetzt den Wahlvorstand machen, waren bei der letzten Wahl zusammen auf einer Liste vertreten die 2 von 7 möglich Sitzen in BR hatten und sie stehen beide jetzt auch wieder zusammen auf einer Liste und einer von den beiden ist stellvertretender Rettungsdienstleiter(gilt nicht als leitender Angestellter)

Ist das rechtens?? Oder ist das schon Wahlmanipulation??