Betriebsratswahl - ist die Einladung zu einer Wahlparty eine unzulässige Wählerbeeinflussung?
Hallo zusammen,
bei uns stehen die Betriebsratswahlen ins Haus. Zwei der aufgestellten Kandidaten haben nun die Mitarbeiter zu einer Wahlparty eingeladen, die jedoch nach der Wahl stattfindet und für die ein Unkostenbeitrag von 10 € zu entrichten ist. Nun würde mich interessieren, ob das eine unzulässige Beeinflussung der Wähler ist. Wenn ja, werden dann die Kandidaten von der Liste gestrichen?
Mfg Ich
Community-Antworten (1)
05.07.2005 um 00:42 Uhr
Da wird wohl nichts zu machen sein, vor allem wenn die Party erst nach der BR-Wahl stattfindet. Emotional mag das die Wähler/innen auch schon bei der Stimmabgabe beeinflussen, juristisch aber nicht.
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