Nachrücken von Wahlvorstandsmitgliedern
Info: Wahlvorstand (Unternehmen: 50 - 100 Mitarbeiter) mit drei Mitglieder und drei vom Betriebsrat bestellte Ersatzmitglieder. Da ein Wahlvorstandsmitglied aus zeitlichen Gründen (zeitnahes Pojekt) nicht mehr an den Wahlvorstandssitzungen teilnehmen kann, hat es angeboten nur noch als Ersatzmitglied tätig zu sein. Das erste Ersatzmitglied ist ebenfalls durch ein Projekt zeitlich sehr eingespannt, weshalb das zweite Ersatzmitglied in den Wahlvorstand nachrücken würde. Ist dies zulässig (durch schriftliche Entscheidung des Wahlvorstandes) oder muss das angesprochene Wahlvorstandsmitglied zurücktreten und darf nur das erste Ersatzmitglied nachrücken? Der bestehede Betriebsrat hält das oben genannte Vorgehen für unzulässig und fürchtet, dass die Betriebsratswahl hierdurch angefochten werden könnte.
Community-Antworten (1)
18.03.2010 um 16:11 Uhr
"Zuviel Arbeit" ist kein Verhinderungsgrund. Euer BR hat recht: Es hilft nur, wenn beide zurücktreten, damit das zweite Ersatzmitglied nachrücken kann.
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