Erstellt am 20.06.2005 um 00:16 Uhr von otto
Das ist eine sehr schwierige Frage. Was heißt es konkret, daß der Inlandsvertrag des Ersatzmitglieds ruht? Hat er/sie eine neuen Arbeitsvertrag mit einem anderen Arbeitgeber - z.B. einer Tochterfirma im Ausland - oder ist lediglich der Einsatzort des Arbeitnehmers derzeit ein anderer, eben im Ausland? Im ersten Fall kann das Ersatzmitglied wahrscheinlich nicht in den BR nachrücken und hat auch das passive Wahlrecht für die nächste BR-Wahl verloren, wenn es bis dahin nicht wieder zurückgekehrt ist. Rufen Sie bei der W.A.F. an. Dort bekommen Sie Hilfe!