1. Durch das Ausscheiden eines ordentlichen BR-Mitglieds soll das 1. Ersatzmitglied nachrücken. Der Koll. ist inzwischen auf eine Auslandsbaustelle versetzt, mit ruhendem Inlandsvertrag. Ist er in dieser Situation als Nachrücker berechtigt, ordentliches Mitglied zu werden? 2. Kann er in Hinblick auf die Wahlen 2006 ein passives Wahlrecht ausüben?