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Niederlegung des stellvertretenden Vorsitzender

T
ThorstenW
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, was muß ich alles beachten wenn der stellvertretener Betriebsratsvorsitzende sein Amt niederlegt und auch komplett aus dem Betriebsrat ausscheidet. Ich bin ein junger Vorsitzender.

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Community-Antworten (3)

K
Kurzarbeiter

25.11.2011 um 15:26 Uhr

Ersatzmitglied für doe nächsten Sitzung laden, rück dauerhaft nach! TOP auf die nächste Sitzung "Wahl eines stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden" und ggf. Nachwahl der Mitglieder von Ausschüssen da er ja wohl auch dort Mitglied wahr.

Der stellvertretene Betriebsratsvorsitzende hat nun 1 Jahr nachwirkenden Kündigungsschutz.

Er unterliegt weiter der Verschwiegenheit wie jedes aktive BRM hat aber kein Akteneinsichtrecht mehr.

Darn denken, dass er ggf. Schlüssel und BR-Unterlagen zurückgeben muss. Weiter hatte er wohl auch Zugang zu EDV-Order/Postfach usw. Hier müssen diese Rechte zurückgezogen werden und ggf. die Passwörter ändern, da er die ja kannte.

F
Fliegenlarve

25.11.2011 um 16:22 Uhr

Ersatzmitglied für doe nächsten Sitzung laden, rück dauerhaft nach! und dem AG mitteilen, dass Mitglied XXX mit Datum aaaa aus dem BR ausgeschieden ist und Ersatzmitglied YYY seit aaaa reguläres Mitglied des BR wurde.

M
Musterfrau

25.11.2011 um 16:34 Uhr

...zusätzlich nach der Wahl dem AG den Namen des neuen stellv. BRV mitteilen (damit der in Abwesenheit des BRV einen Ansprechpartner hat) und ggf. Unterlagen/ Aushänge etc. bzgl. neuem stellv. BRV und Neumitglied ändern (damit auch die Belegschaft Bescheid weiss). Ist immer viel Aufwand, ich hatte auch schon öfter das Vergnügen....

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