Erstellt am 01.08.2022 um 19:19 Uhr von celestro
1.) es ist nicht Deine Entscheidung, wer gewählt wird
2.) man kann mWn auch Personen wählen, die nicht anwesend sind
3.) es wäre möglich, jetzt jemanden zu wählen und die Person kurz danach zu ändern
Erstellt am 01.08.2022 um 20:07 Uhr von Catweazle
Ich würde auch sofort wählen. Streng genommen ist ein BR ohne Stelli nicht konstituiert.
Erstellt am 01.08.2022 um 22:34 Uhr von Dummerhund
Erstellt am 02.08.2022 um 07:55 Uhr von rtjum
ihr habt also keine weiteren Nachrücker?
Grundsätzlich solltet ihr ohne "schuldhaftes Verzögern" den/die Stelli neu wählen.
Ich denke 1-2 Wochen warten schadet da nicht.
Was celestro schreibt ist natürlich auch möglich
Erstellt am 02.08.2022 um 08:48 Uhr von dieschi
"2.) man kann mWn auch Personen wählen, die nicht anwesend sind"
@celestro
Stimmt, aber Frage: Da der Abwesende die Wahl nicht annehmen oder ablehnen kann bleibt die Wahl denn in dem Fall nicht abgeschlossen, was wieder dazu führen würde das der BR nicht beschlussfähig ist?!
"3.) es wäre möglich, jetzt jemanden zu wählen und die Person kurz danach zu ändern"
Das würde ich euch auch empfehlen.
Wählt aus dem Kreis der 4 regulären BRM einen Stelli und dieser tritt nach Rückkehr aller Urlauber zurück damit wirklich Interessierte sich zur Wahl stellen können.
So lange ihr aber keine Beschlüsse fassen müsst sehe ich das Problem nicht als zwingend.
Ja ich weiß, nach § 23 liegt in dem Fall die Verletzung der gesetzlicher Pflichten vor aber was macht ein BR wenn der Stelli Urlaub hat?
Genau, er läd einen Nachrücker ein der dadurch aber nicht automatisch zum Stelli wird.
Wo kein Kläger da kein Richter von daher würde ich, wenn keine Beschlüsse anliegen, die Wahl eines Stellis bis zur Rückkehr aller regulären BRM verschieben.
"... aber die Person die ich aktuell als Stellvertreter sehe ist nicht da."
Wen Du als Stelli siehst ist das eine, wer sich letztlich als Stelli zur Wahl stellt und wen das Gremium wählt, das andere ;) ...
Erstellt am 02.08.2022 um 12:46 Uhr von seehas
Die Gültigkeit von Beschlüssen des BR hängt nicht daran ob es einen Stellvertreter gibt. Der kann m.E. auch in drei oder vier Wochen noch gewählt werden. Nur sollte dann halt so lange der BRV nicht ausfallen, sonst gibt es ein Problem.
Der BR wurde schon konstituiert, das bleibt auch solange so, bis er sich auflöst oder aufgelöst wird. Solange ordnungsgemäß geladen wird und insgesamt genügend BRM an der Beschlussfassung teilnehmen sind die Beschlüsse auch gültig.
Erstellt am 02.08.2022 um 12:46 Uhr von seehas
Die Gültigkeit von Beschlüssen des BR hängt nicht daran ob es einen Stellvertreter gibt. Der kann m.E. auch in drei oder vier Wochen noch gewählt werden. Nur sollte dann halt so lange der BRV nicht ausfallen, sonst gibt es ein Problem.
Der BR wurde schon konstituiert, das bleibt auch solange so, bis er sich auflöst oder aufgelöst wird. Solange ordnungsgemäß geladen wird und insgesamt genügend BRM an der Beschlussfassung teilnehmen sind die Beschlüsse auch gültig.