Ich sinnier gerade über §13, Rücktritt des Betriebsrats.
Qualifizierte Mehrheit ist klar, aber zählen Ersatzmitglieder auch mit?
Beispiel 9er Rat: 4 "Normale" BRM anwesend, drei EBRM. Sechs Stimmen für den Rücktritt.

Ist der Rücktritt wirksam?

Oder: 4BRM anwesend, 5EBRM. Mit den fünf Stimmen der EBRM wird der Rücktritt beschlossen, wirksam?

Weder Fitting noch Erfurter Treffen hierzu eine Aussage und eigentlich ist die Sache ja klar, weil die EBRM im vertretenden Zustand ja vollwertige Mitglieder sind, aber das Bauchgefühl findet das komisch ...