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Ladung von EBRM unter Berücksichtigung der Minderheitenregelung

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reukasu09
Feb 2023 bearbeitet

Hallo ihr Lieben,

ich hab jetzt mal ne Frage bzgl. der korrekten Nachladung zu einer Betriebsratssitzung unter Berücksichtigung des Minderheitengeschlechts:

Also für die kommende Sitzung bin ich als BRV (männlich und 2. Position in der gewählten Liste) aufgrund von Urlaub verhindert. Für mich wird das nächste männliche Ersatzmitglied (6. Position in der Liste) geladen. Es gibt keine weiteren männlichen EBRM's auf meiner Liste.

Was passiert für den Fall, dass dieses auch verhindert ist?

Kann ich dann einfach das EBRM der 3. Position, eine Frau nachladen oder muss ich auf das nächste männliche EBRM in der nächsten Liste springen?

Wenn Letzteres zutrifft, welche Liste muss ich dann nehmen? Meine eigene hatte die wenigsten Wählerstimmen. Muss ich dann die mit den meisten oder den zweitmeisten nehmen?

Grüße

Kleiner Nachtrag: Das Geschlecht, welches in der Minderheit ist, muss in unserem Gremium mit zwei Personen vertreten sein. Dieser Umstand wird in der kommenden Sitzung sowieso erfüllt, auch wenn das für mich nachgeladene EBRM nicht kommen sollte, weil von einer anderen Liste noch ein Mann kommt.

Daher wäre zu fragen, ob ich grundsätzlich überhaupt den nächsten Mann auf meiner Liste laden müsste.

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Community-Antworten (1)

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Catweazle

16.02.2023 um 01:05 Uhr

Wenn die Minderheitenquote erfüllt ist wird der oder die nächste auf der Liste nachgeladen. Im Netz gibt es Quotenrechner die gut funktionieren.

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