Gewerkschaft / Minderheitenregelung - Müssen Betriebsratsmitglieder Mitglied in der Gewerkschaft sein?
Müssen Betriebsratsmitglieder Mitglied in der Gewerkschaft sein ? Wir haben in unserem Unternehmen 49 Mitarbeiter und wollen einen Betriebsrat Gründen, im Unternehmen sind 2 Frauen die sich aber nicht aufstellen lassen möchten. Wie sieht das mit der Minderheitenregelung aus ?
Community-Antworten (6)
13.12.2007 um 22:17 Uhr
Betriebsratsmitglieder müssen nicht in der Gewerkschaft sein. Es würden die Gewählt werden die auf der Wahlliste stehen auch dann wenn sich keine der beiden Frauen zu Wahl stellen. Bei eurer Größe würden es 3 Betriebsratmitglieder sein .
14.12.2007 um 00:36 Uhr
Allerdings ist es sehr hilfreich, wenn wenigstens ein BR in der Gewerkschaft ist! Sonst kein Beratungsanspruch!!!
14.12.2007 um 01:31 Uhr
Van Helsing, 49 AN, davon 2 Frauen. Wieviele Frauen hätten da Anspruch auf einen Minderheitssitz im BR?
14.12.2007 um 07:42 Uhr
@Robin Schlauer Fuchs! 49; 24,5; 12,25; 6,125; 3,0625 für die Männer und 2; 1 für die Frauen!
Meine Empfehlung zur Gründung eines BR geht in die gleiche Richtung, diejenigen welche einen BR gründen wollen, sollten sich schon mal mit dem Gedanken, Mitglied in der Gewerkschaft zu sein, befassen. Es fängt bei der Einladung zur Betriebsversammlung an und endet mit der Anfechtbarkeit der Wahl vor dem Arbeitsgericht bzw. Kündigungsdrohungen durch den Arbeitgeber.
14.12.2007 um 08:09 Uhr
@Frank B,
49 Männer 2 Frauen
: 1 = 49 : 1 = 2
: 2 = 24,5 : 2 = 1
: 3 = 16,3 : 3 = 0,66
Deine Rechnungsart irritiert mich etwas........ ;-)
@Banana, wenn sich bei eurer Wahl nur Männer als Kandidaten zur Verfügung stellen, besteht eurer Gremium eben nur aus 3 Männern und die Minderheitenregelung stellt sich gar nicht zur Diskussion.
14.12.2007 um 13:07 Uhr
Mona-Lisa, und wenn doch eine Frau kandidiert ..?.... dann stellt sich die Frage eben auch nicht!
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