Rücktritt vom Rücktritt als Nachrücker
wir haben zwei Ersatzmitglieder im BR mit der gleichen Stimmenanzahl. Nun sollten sich diese beiden ja einigen wer im Falle eines Falles nachrückt. Auf meine Frage hin, wer denn jetzt nun in den BR möchte, hat sich ein Mitglied entschlossen, zurückzutreten und nicht mehr für den BR zur Verfügung zu stehen. (die Dame hat keinerlei Interesse und ist nur vom Chef gesteuert) so weit so gut, dies war am Anfang des Monats, wie gesagt, sie hat mir persönlich (stellv.BRV) ihren Austritt erklärt, ist dann zu ihrer stimmengleichen Kollegin gegangen und hat auch ihr den Austritt erklärt. Daraufhin hat unser BRV eine Aktennotitz angefertigt um die Sache zu dokumentieren. Jetzt ist die Chefgesteuerte Dame wach geworden und erklärt ihren Rücktritt vom Rücktritt mit Datum 26.04.2011. Nun endlich meine Frage, geht dies eigendlich? Gilt nicht ihre vorher abgegebene Willenserklärung? Der Hintergrund ist; der Vorsitzende geht alterbedingt in Vorruhestand und dann hätten zwei Mitglieder die Stimmenmehrheit (Chefgesteuert). Die BR-Arbeit wäre dann nur noch eine Farce. Man könnte aufhören.
Wäre nett wenn mir jemand helfen könnte.
viele Grüße träne
Community-Antworten (4)
27.04.2011 um 18:58 Uhr
Es gibt bei BR keinen Rücktritt vom Rücktritt!
Die Erklärung muss ernst gemeint und hinreichend bestimmt sein. Das dürfte hier ja so sein, da es zweimal erfolgte.
PS: Der Wahlvorstand hatte hier aber einen Fehler gemacht. Er hätte unmittelbar nach der Auszählung der Stimmen bei Stimmengleichheit auch wenn es EBRM betrifft losen MÜSSEN. Der nichterfolgte Losentscheid könnte nun sich ggf. als Problem ergeben, wenn dieses ehemalige EBRM heute eine Nichtigkeit versucht vom ArbG bestätigen zu lassen.
02.05.2011 um 19:43 Uhr
Nun ja, zurück treten kann man erst, wenn man nachgerückt ist. Der Losentscheid ist vom Wahlvorstand nicht erfolgt und anscheinend auch nicht vom BR nachgeholt worden. Somit ist nicht noch nicht geklärt, wer denn jetzt nachfolgt; und somit ist noch keiner der beiden nachgerückt.
Bleibt zu tun: Losentscheid nachholen, entsprechend nachrücken.
Die Dame bleibt im Rennen.
03.05.2011 um 11:46 Uhr
@zebylon mag ja so sein, ist aber doch so das die Dame mir gegenüber erklärt hat, für den BR nicht mehr zur Verfügung zu stehen und dies auch ihrer stimmengleichen Kollegin gegenüber erklärt hat. ist insofern alles ärgerlich, weil es hier nur darum geht, einen Chefgesteuerten BR zu installieren, mit dem einzigen Ziel, die AN auszuhebeln.
Bei einer Wahl wird doch auch gefragt, ob ich annehme. Wenn ich dann verneine, bin ich doch raus. Wenn ein potentieller Nachrücker erklärt, nicht mehr zur Verfügung zu stehen, müsste er doch auch raus sein???
viele Grüße träne
03.05.2011 um 13:31 Uhr
Ein Nachrücker kann aber nunmal nicht zurücktreten wenn er nicht im Amt ist. Wenn ihr aber um die Mehrheit der "echten Arbeitnehmervertreter" fürchtet könnt ihr ja in diesem Fall schon vorher durch Beschluß des rücktritts des Betriebsrats für Neuwahlen sorgen.
Ist es schon zu spät können die verbliebenen durch Austritt auch Neuwahlen erzwingen wenn keine Nachrücker mehr vorhanden sind.
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