Hallo Community,

vorab ein Lob für all die aktiven User hier im Forum, einige meiner Fragen konnte ich so schon vorab klären, allerdings eben leider nicht alle.

Lasst mich etwas ausschweifen:

Allseits bekannt, die BR-Wahlen stehen vor der Türe, in unserem bisher tariffreien Betrieb ( > 900 MA, Verhältnis FA zu LW ca 35%:65% mit Planziel "Haustarifvertrag") hat sich neben zu jeder BR Wahl üblichen Kandidaten eine kleine, dynamische Gruppe gebildet,(welche aktiv im aktuellen Wahlausschuss tätig sind und zudem selbst für die kommende Wahl kandidieren) welche binnen nur eines Monats mehr als 180 MA dazu bewegte, einer bestimmten Gewerkschaft beizutreten. Die Gewerkschaft soll nach den Plänen "unserer" Wahlkandidaten ein weiteres Standbein zur Interessenvertretung der MA werden, wir wollen also endlich auch die Interessen der Belegschaft vertreten wissen und nicht nur die des derzeitigen, sehr arbeitgeberfreundlich gesinnten Betriebsratsvorsitzenden und dessen meinungsbefreiten Erfüllungsgehilfen.

Der bisherig amtierende Betriebsratsvorsitzende (in persona zugleich auch Vorsitzender des aktuellen Wahlausschusses) ist seitdem, vor allem seit der Übergabe der Wahlvorschlagslisten, kaum noch zu halten. Er wettert mehr oder weniger offen gegen die Liste der gegnerischen Kandidaten,verbreitet bei den Mitarbeitern im Betrieb das Gerücht, dass durch die Gewerkschaft binnen eines Jahres alle FA und LW ihre Arbeit verlieren könnten und damit der Standort gefährdet sei. Es gäbe also nur eine einzige Lösung für jeden MA, der seinen Job behalten möchte: man müsse jene Liste wählen, auf der - welch Zufall- auch er als Kandidat gelistet ist.

Frage:
⇒ Wie kann man dem unlauteren Verhalten des Betriebsratsvorsitzenden ein Ende setzen und ihn zu einer möglichst konstruktiven Fortführung der Wahlvorbereitung zwingen ?
⇒ können wir ihn per Misstrauensvotum aus dem Gremium des Wahlausschusses entfernen, um damit ein Signal zu setzen ?

Ein Problem der besonderen Art (bitte nicht falsch verstehen) in unserem Betrieb stellt die Konstellation der MA dar, es werden viele Leihwerker eingesetzt, welche überwiegend minder qualifiziert, oft nicht oder nur mehr schlecht als recht der Deutschen Sprache (weder in Wort noch Schrift) mächtig sind. Für jene Kollegen stellt die spekulative Behauptung des Betriebsratsvorsitzenden natürlich eine akute, existenzielle Bedrohung dar, erzeugt Angst und Druck.

Zudem weigert sich der aktuelle Betriebsratsvorsitzende (die meisten Mitglieder des aktuellen Gremiums hat er leider unter seiner Fuchtel) die kommende BR Wahl mehrsprachig bekannt zu geben, dies insgesamt, also beginnend von der Wahlvorbereitung bis hin zur BR Wahl: "Alles Deutsch"
Unseren Kolleginnen und Kollegen aus dem EU Ausland wird so aus oben genannten Gründen jegliche Möglichkeit genommen, sich selbst über die Wahl zu informieren.

Frage:
⇒ ist dies überhaupt zulässig ????????
⇒ kann man dem Verhalten des Betriebsratsvorsitzenden Einhalt gebieten und wenn ja: bitte wie ?

Für all die genannten Vorfälle gibt es Zeugen, wir stehen also nicht mit völlig leeren Händen da, nicht viel aber immerhin.

Alles was wir als Belegschaft uns wünschen, ist eine "rechtlich einwandfreie" Wahl im Sinne einer freien Wahl für jeden Mitarbeiter, ohne die verleumderischen, unhaltbaren Attacken, ohne unterschwellige Drohungen des Betriebsratsvorsitzenden, aber durch dessen Einschüchterungstaktik sehen wir uns schon wieder dort, wo wir nicht hin wollen. :-(