Betriebsrat/Wahlvorstand/Wahlbehinderung
Nach einer Fusionierung dreier gemeinnütz. Vereine zu einem großen Träger wurde die BR-Wahl eingeleitet.
Der BR des ehemals größten Trägers hat das Übergangsmandat und gilt als sehr Geschäftsführungs-nahe. Bereits vor Ausschreibung der Wahl gab es Differenzen um die Einschätzung des Status von sog. "selbständigen Honorarkräften".
Der Wahlvorstand hat nun das Wählerverzeichnis fertig und einen Großteil der "Selbständigen" aufgrund der tatsächlichen Arbeitssituation als ArbeitnehmerInnen eingestuft (vor dem HIntergrund des BetrVG, obwohl diese z. T. von der BfA als Selbständige schon anerkannt waren).

Innerhalb eines Tages nach Herausgabe des Wählerverzeichnisses gab es vom amtierenden BR ein Rundschreiben an die "Honorarkräfte", in dem sie aufgefordert wurden, dem Wahlverzeichnis zu widersprechen und dem Wahlvorstand unterstellt, nicht rechtens geprüft zu haben.

Als Gründe für den Widerspruch wurde den Honoraris das unternehmerische Risiko (Nachzahlung von sozialvers.Beiträgen) erklärt, das durch die Staturänderung steigt und somit die Arbeitsplätze gefährdet. Weiter wurde gedroht, Gelder einzufrieren, um diesem Risiko entgegen zu wirken.

Der BR wiederholt hiermit die Drohungen der Geschäftsführung, die uns mit solchen Drohungen bereits vor der Wahlvorbereitung begegnete. Außerdem ist bekannt, daß BR und GF einzelne MitarbeiterInnen ansprechen und unter Druck setzen.

Was kann der Wahlvorstand tun?