Erstellt am 10.08.2007 um 14:17 Uhr von Petrus
Es gibt nichts, was dagegen spricht.
Erstellt am 10.08.2007 um 14:19 Uhr von Sternburg
karin77, Du hast dich verhört :-)
Erstellt am 10.08.2007 um 14:24 Uhr von Robin H
Lies mal jeweils die persönlichen Voraussetzungen für die Bestellung zum Wahlvorstand und für das passive Wahlrecht zur BR-Wahl.
Da wirst Du feststellen, dass es eine Schnittmenge gibt.