Wir haben ausserordentliche Betriebsratswahlen. Der Wahlvorstand wurde eingesetzt und hat seine Arbeit aufgenommen. Nachdem das das Wahlausschreiben aushing, wurden insgesamt 5 Listen bei uns eingereicht. Eine Liste wurde vom Wahlvorstand abgelehnt, weil diese Liste angeblich am letzten Tag zu spät eingereicht wurde. Ich muss dazu sagen, das der Wahlvorstand die Abgabefrist ivon zwei Wochen n unzulässiger Weise verkürzt hat, nämlich den letzten Tag der Abgabe auf 16:00 Uhr gesetzt hat. Wir sind ein Dreischichtbetrieb und haben dementsprechend auch 24 Stunden geöffnet.

Ich habe den Wahlvostand auf diese Mißlage aufmerksam gemacht, dieser weigert sich dennoch unsere Liste noch anzunehmen. Der Abgabeschluss war vor einer Woche, jedoch eben verkürzt auf 16:00 Uhr des letzten Tages.

Meiner Meinung nach handelt der Wahlvorstand jetzt grob vorsätzlich indem er unsere Liste nicht mehr annimmt, denn ich habe ihm die rechtlcihe Lage mit einigen Urteilen erklärt. Der Wahlvorstand beharrt nun auf seine Macht und will unsere Liste nicht mit aufnehemen.

Was können wir nun noch tun?

Kann man gegen den Wahlvorstand wegen seinem vorsätzlichen Verhaltens auch rechtlich noch angehen?

Falls ja, würde dieses Angehen sogar zu einer Kündigung seines Arbeitsvertrages führen können?

Ich weiss das wir dier Wahl anfechten können, dies würde uns aber nicht wirklich weiterhelfen.

Vielen Dank für eure Antworten im voraus!