<_Das_ glaube ich nicht. Er wird Eure Argumente und Urteil geprüft haben - und zum Schluss gekommen sein, das die Situation bei Euch völlig anders ist als in den Urteilen...
Du bist anderer Meinung. Wer recht hat, entscheidest aber nicht Du, sondern auf Antrag das Gericht...>
Die Urteile die wir dem Wahlvorstand noch vor der Auslosung der Listennummern mitgeteilt haben, betraffen auch Schichtbetriebe die 24/7 geöffnet hatten. Dort wurden die Abgabezeiten gegen Mittags am letzten Abgabetag gesetzt. Das LAG Hessen und das LAG München gab den jeweiligen Klägern Recht, da der Wahlvorstand nicht befugt war die Uhrzeit vor 24:00 Uhr am letzten Tag der Abgabe zu setzen. Diese beiden Urteile haben wir dem Wahlvorstand und unserem Betriebsrat mitgeteilt. Beiden interessiert das nicht. Aus meiner Sicht gibt es da nichts anderes zu interpretieren, denn auch wir sind ein Dreischichtbetrieb. Beide Urteile passen wie die Faust aufs Auge für unseren Fall.
<Die falsche Fristsetzung im Wahlausschreiben dürfte höchstwahrscheinlich nicht vorsätzlich erfolgt sein. Und wenn die Nichtkorrektur nach entsprechender Abwägung (wie oben beschrieben) erfolgte, mag sie rechtsirrig sein, aber nicht vorsätzlich...>
Wie nennt man das dann? Wie gesagt, beide Urteile passen wie die Faust aufs Auge, der Wahlvorstand hat dennoch nicht gehandelt und wir sind nun wohl raus aus dem Rennen.
<Wenn der Staatsanwalt beweisen könnte, dass der Wahlvorstand die BR-Wahl manipuliert, indem er tatsächlich vorsätzlich die geltenden Rechtsvorschriften beugt, dann ist dies eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bedroht ist. Wird er aber nicht können.>
Mal angenommen der Fall ist so wie ich ihn hier schildere, zeige den Wahlvorstand wegen Wahlmanipulation an, was würde der Staaatsanwalt dann vielleicht tun? Nichts? Oder den Wahlvorstand vor das Gericht bringen? Sind denn meine Ausführungen, die ich auch beweisen kann, nicht Beweis genug?
Punkt 1 fällt aus wegen betriebsratslose Zeit.
Punkt 2 würde uns auch im Moment nicht weiterhelfen, höchstens in Verbindung mit einer Strafanzeige gegen den Wahlvorstand.
Punkt 3 wäre ärgerlich aber wenn Punkt 2 nicht gehen würde wohl die Alternative, denn bis zur ordentlichen Betriebsratswahl 2014 würde der jetzt neu gewählte Betriebsrat ja im Amt bleiben, komme was wolle.
Ich verstehe sowieso nicht weshalb Anfechtungen einer Betriebsratswahl bei Gerichten nicht im beschleunigten Verfahren abgehandelt werden. Selbst bei einer erfolgreichen Anfechtung und Ziehung aller rechtlichen Register, kann ein Betriebsrat auch bei erfolgreicher Anfechtung mehrere Jahre oder sogar die gesamte Amtszeit im Amt bleiben. Somit ist die Möglichkeit einer Anfechtung doch nur ein schlechter Scherz mehr im deutschen Rechtssystem, weil ein nicht ordnungsgemäß gewählter Betriebsrat über Jahre hinweg Entscheidungen treffen darf, zu denen er im Falle einer ordentlich durchgeführten Wahl garnicht in der Lage gewesen wäre!