Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir haben als BR einen Wahlvorstand mit 5 Mitgliedern zur Durchführung der BR-Wahl benannt sowie für jedes Mitglied namentlich ein Ersatzmitglied. Wir haben die Vorsitzende benannt und den stellvertretenden Vorsitzenden, und nun sind beide verhindert, die Vorsitzende krankheitsbedingt und der Stellvertreter tritt zurück. Beide benannten Ersatzmitglieder sind bereit nachzurücken, übernehmen sie nun auch automatisch die Funktion des Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden, oder muss der BR erneut über diese Positionen einen Beschluss fassen? Mehr Sinn würde es ja machen, wenn der Wahlvostand in diesem Fall selbst entscheidet wer den Vorsitz vertretungsweise übernimmt, wäre das im laufenden Wahlverfahren zulässig, der BR soll ja eigentlich nicht in das laufende Verfahren eingreifen?

Vielen Dank für eure Antwort!