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Ersatzmitglied steht nicht als Nachrücker zur Verfügung

S
Schrat
Mrz 2023 bearbeitet

Hallo zusammen,

wegen Altersteilzeit scheidet bei uns ein BR-Mitglied aus. Das an erster Stelle stehende Ersatzmitglied hat erklärt, dass es nicht als Nachrücker zur Verfügung steht. Fragen hierzu:

  1. ist somit das Ersatzmitglied mit der nächsthöheren Stimmenzahl (Mehrheitswahl) automatisch Nachrücker? Ich denke ja.
  2. kann das an 1. Stelle stehende Ersatzmitglied dann nachfolgend noch als Ersatzmitglied zur Verfügung stehen, wenn das Nachrücken abgelehnt wurde?

LG Heiner

1.48605

Community-Antworten (5)

NB
nicht brauchen

24.03.2023 um 09:04 Uhr

Hmm falls das Ersatzmitglied nicht nachrücken will ist das wie ein Austritt aus dem BR zu betrachten. Ein Übergehen auf ein anders Ersatzmitglied ist nicht vorgesehen, da es dem Wille des Wählers widerspricht. Man kann die Reihenfolge der Nachrückung nicht verändern! (das Minderheitengeschlecht mit eingeschlossen)

Dem Ersatzmitglied erklären, dass wenn er nicht nachrückt aus dem BR fliegt und auch aus dem Pool der Nachrücker.

I
IlkaB

24.03.2023 um 09:38 Uhr

Dein Nachrücker Nr. 1 muss sich entscheiden: Betriebsrat werden oder nicht. Wenn er den BR-"Posten" nicht will, ist er raus - als Formalität könnte er schriftlich seinen Rücktritt aus dem BR erklären, dann ist der Vorgang sauber dokumentiert.

L
lolium

24.03.2023 um 10:28 Uhr

zu Deinen Fragen:

  1. Nein, das klingt nicht nach Verhinderungsgrund, der zum Nachladen berechtigt.
  2. Nein. Der Kollege kann sich nicht aussuchen, dass er ewiger erster Nachrücker bliebt. Entweder er rückt ins Gremium nach oder er lässt es, dann ist es wie die Vorredner schon geschriebe haben.

Was ist den die Motivation des Kollegen zu sagen, er möchte nicht Nachrücken? Ein ernsthaftes interesse an BR-Arbeit erscheint mir hier nicht im Vordergrund zu stehen. Dann soll er aber doch bitte den Platz freimachten für jemanden, der auch motiviert ist.

E
Erbsenzähler

24.03.2023 um 10:29 Uhr

Um es ganz klar auszudrücken:

  1. Er wird Betriebsratsmitglied! (Basta!)
  2. Er will nicht Betriebsratsmitglied sein = er muss zurücktreten.
  3. Er ist kein Betriebsratsmitglied oder Ersatzmitglied mehr. Er ist dann komplett raus!
C
celestro

24.03.2023 um 10:50 Uhr

"1. Nein, das klingt nicht nach Verhinderungsgrund, der zum Nachladen berechtigt."

Um ein Nachladen (z.B. zu einer Sitzung) geht es hier nicht. Punkt 2 von Dir ist natürlich völlig richtig.

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