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1 Betriebsrat

B
BR.H
Jan 2022 bearbeitet

Wir sind ein neu gewälter 1 BR mit 2 Ersatzmitgliedern. Ein Ersatzmitglied ist sehr AG freundlich . Wir sind alle teilzeitkräfte und arbeiten an unterschiedlichen Tagen.

1.Wie oft darf ich als Vorsitzender mein Ersatzmitglied zum Sitzung einladen?

  1. Als Vorsitzender bin ich nicht jeden Tag da, in Abwesenheit Vertretet mich automatisch ein Ersatzmitglied? An den Tagen wenn ich nicht in der Filiale verplant bin? (Kein Urlaub oder Krankheit ) normale Woche ohne verplanung.

  2. Wenn ich kein Beschluss fasse über Übertragung der laufenden Geschäfte, was darf mein Ersatzmitglied? Lg

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Community-Antworten (12)

R
Relfe

07.01.2022 um 10:21 Uhr

Du darfst als BRV dein EBRM nie zur Sitzung einladen, weil das EBRM dich nur dann dann vertritt, wenn Du rechtlich korrekt verhindert bist. Du verstößt gegen die Sitzungregeln, wenn unberechtige Teilnahmer anwesend sind.

Du darfst das EBRM immer dann vor deiner Verhinderung über aktuelle Fälle informieren, die das EBRM während deiner Verhinderung bearbeiten muss.

Im Vertretungsfall ist das EBRM dein Vertreter und darf alles was Du auch darfst, alles einsehen und auch alles beschließen, genau wie Du auch. Das EBRM hat dann auch uneingeschränkte Akteneinsicht und Zugriff auf alle BR-Unterlagen.

Wem willst Du den Aufgaben übertragen, wenn Du einziger BRM bist? Das EBRM ist nur Vertreter während deiner Verhinderung, ansonsten hat es keine BR-Funktion

D
DummerHund

07.01.2022 um 10:37 Uhr

Selbst wenn du nicht jeden Tag in der Filiale verplant bist, bleibst du der erste Ansprechpartner für deinen AG. Entweder per Telefon oder aber du musst deine Tätigkeit außerhalb der Filiale unterbrechen und in den Betrieb fahren. Auf gut Deutsch gesagt du bleibst auch bei Auswärtstätigkeiten BRV. Wer dein Stellvertreter wird bestimmt ja nicht die Stimmenreihenfolge bei der BR Wahl sondern die Wahl innerhalb des BR. Heißt auch auf gut Deutsch. Ist Herr Müller sehr AG freundlich fast du den Beschluss das Herr Meier stellvertretender BRV wird. Dies würde ich in jedem Fall so machen um allen Beschäftigten gerecht zu werden und den AG nicht freie Hand zu lassen wenn du wirklich mal Krank oder im Urlaub bist. Kleiner Hinweis noch. Ist man von seiner arbeitsvertraglichen auf Grund einer AU außer Gefecht Gefecht gesetzt heißt dies nicht automatisch das man dies auch als Betriebsrat ist. Dies ist erst der Fall wenn du verkündest das durch deine Erkrankung dem BR nicht zur Verfügung stehst oder ein Arzt bescheinigt das die Tätigkeit als BR während der Erkrankung deinem Gesundheitsverlauf im Wege steht.

R
Relfe

07.01.2022 um 11:27 Uhr

@Dummerhund beim 1ner Betriebsrat wird meines Wissens nach kein stellv BRV gewählt?

und die Reihenfolge der EBRM kann ich auch nicht wählen, die wird durch die Wahl bestimmt.

Erst wenn der gewählte Betriebsrat verhindert ist (also z.B. Urlaub hat oder krank ist), wird das Ersatzmitglied, mit dem dann meisten Stimmen so lange zum vollwertigen Betriebsrat, bis der Verhinderungsgrund entfällt. Diese Stellvertretung übt dann die Amtsgeschäfte im vollen Umfang aus.

D
DummerHund

07.01.2022 um 11:43 Uhr

@Relfe "beim 1ner Betriebsrat wird meines Wissens nach kein stellv BRV gewählt?" In der Regel nicht. Es steht aber nirgends geschrieben das dies grundsätzlich verboten ist.

"und die Reihenfolge der EBRM kann ich auch nicht wählen, die wird durch die Wahl bestimmt." Auch dies ist richtig. Jedoch übernimmt nicht automatisch der erste Nachrücker des 1er BR die Amtsgeschäfte und Befugnis des BRV: Und als 1er BR setze ich dann einfach auf die Tagesordnung.

  1. Wahl des Stellvertretenden BRV:
  2. Beschlussfassung Wahl des stellvertretenden BRV:

Dies wäre dann der ganz korrekte Weg. Sollte aber irgendwo stehen das es zu 100% nicht möglich sein in einem 1er BR einen Stelli zu wählen bitte ich das durch Nachweise zu zementieren.

Mache mal einen Nachtrag. Das komplizierte wird sein, wenn wie hier das arbeitgeberfreundliche BRM für in den BR nach rückt, aber der Zweite Nachrücker ja der eigentlich Stelli wäre? Und weiter Überlegung, kann ich überhaupt ein Ersatzmitglied zum Stelli wählen? Bei Letzterem wäre die Antwort wohl nein, und dann hättest du Recht. In dem Fall würde ich als BR versuchen so zu arbeiten das das Ersatzmitglied im Falle meiner Verhinderung so wenig Schaden wie möglich anrichten kann.

R
Relfe

07.01.2022 um 12:18 Uhr

http://www.bzo-wissen.de/wDefault/wissensdatenbank/2_Organisation/5_1-er-BR/1er_BR-Amtsfuehrung/index.php

Wie will man aus der Mitte des Betriebsrates einen stellv BRV wählen, wenn nur 1 BRM besteht? §26 BetrVG

ein EBRM ist nicht "im Betriebsrat"

Zitat: Jedoch übernimmt nicht automatisch der erste Nachrücker des 1er BR die Amtsgeschäfte und Befugnis des BRV:

wer den sonst? Minderheitenquote gibt es bei einem 1er BR nicht

D
DummerHund

07.01.2022 um 12:23 Uhr

Das gute alte BZO wo ich alle meine Semis gemacht habe :-)

"ein EBRM ist nicht "im Betriebsrat"

Genau deshalb mein Nachtrag. Kam mir aber erst nach dem 2. Pott Kaffee in den Sinn ;-)

R
Relfe

07.01.2022 um 12:29 Uhr

@Dummerhund

11:23 und erst der 2. Pott Kaffee ?? ok, da kann man dann auch nix machen :-)

ich würde mich beim Problem mit dem AG-freundlichen EBRM dann wahrscheinlich immer als "nicht verhindert" erklären, soweit das irgendwie möglich ist.

D
DummerHund

07.01.2022 um 12:57 Uhr

@Relfe "11:23 und erst der 2. Pott Kaffee ?? ok, da kann man dann auch nix machen :-)"

Ist dem geschuldet wenn man wenn man mittlerweile Zwangsrentner ist und erst nachts um 2:00 Uhr zu Bette geht und morgens später aufsteht. Bin gerade erst seit Dienstag von einem 14tägigem Krankenhausaufenthalt zurück und muss mich nach den unerfreulichen Strapazen erst mal wieder akklimatisieren.

"ich würde mich beim Problem mit dem AG-freundlichen EBRM dann wahrscheinlich immer als "nicht verhindert" erklären, soweit das irgendwie möglich ist."

Würde ich auch so empfehlen. Oder aber wie ich oben beschrieben habe versuchen so zu arbeiten das der Nachrücker nicht viel Unfug anstellen kann.

E
EDDFBR

07.01.2022 um 13:14 Uhr

Moin,

mir fehlt hier ein m.E. nach ganz wichtiger Aspekt: Ein BR-Mitglied welches frei hat ist dadurch nicht verhindert (zeitweilige Verhinderung), und es ist von daher auch kein Ersatzmitglied zu laden. Eine zeitweilige Verhinderung (und damit das Nachrücken eines Ersatzmitglieds) entsteht erst bei tatsächlicher oder rechtlicher Verhinderung. Die klassischen Gründe für eine tasächliche Verhindung sind z.B. Krankheit, Abwesenheit wegen Schulung, Urlaub (solange das BR Mitglied nicht explizit erklärt auch im Urlaub BR-Tätigkeiten verrichten zu wollen) oder Elternzeit.

Das bedeutet: Dass du aufgrund von Teilzeit frei hast bedeutet nicht, dass du für deine Tätigkeit als Betriebsrat verhindert bist. Du musst deshalb auch nicht das Ersatzmitglied nachladen.

D
DummerHund

07.01.2022 um 13:21 Uhr

@ EDDFBR Genau so isses.

B
BR.H

07.01.2022 um 13:49 Uhr

Vielen Dank für die Antworten. Jetzt weiß ich was zu tun ist damit es richtig läuft. Eine Frage habe ich noch.

Sind das alles Grundseminare ? -Einführung in die Arbeit des BR (Betriebsverfassungsgesetz)1-3 -Arbeitsrecht 1-3 -Arbeitssicherheit, 1-3 -Gesundheitsschutz 1-3

Welche noch?

D
DummerHund

07.01.2022 um 14:03 Uhr

Hier mal auf der Schnelle eine ungefähre Übersicht:

https://www.ifb.de/neu-im-betriebsrat/der-einfache-weg-zum-grundlagenseminar

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