Hallo,

ich habe eine etwas komplexere Frage zur der ich keine eindeutige Antwort finde.

Ausgangslage:
Wir sind ein Unternehmen mit mehreren räumlich weit entfernten Betriebsteilen. Es gab in den Betriebsteilen nie einen Betriebsrat (aus historischen Gründen, ehemals ausgegliederte GmbH, die jedoch vor 1,5 Jahren mit dem Hauptbetrieb verschmolz). Der Hauptbetrieb hatte bis Anfang 2022 eine Betriebsrat, der jedoch keine neue Wahl in die Wege geleitet hatte. Insofern ist das Unternehmen nun Betriebsratslos.

Am Hauptbetrieb soll nun eine Betriebsratswahl initiiert werden, sprich eine Neugründung. Die Betriebsteile sollen von Anfang an mit von der Partie sein. Diese wollen alle gerne an der Wahl des BR im Hauptbetrieb teilnehmen.


Jetzt zu meiner Frage: muss die Erklärung vor der Betriebsversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes abgegeben werden (an der die wenigsten Kollegen wegen der Entfernung teilnehmen können/werden) oder wird diese Erklärung an den dann gewählten Wahlvorstand abgegeben.

Im §4 BetrVG steht "Die Arbeitnehmer eines Betriebsteils, in dem kein eigener Betriebsrat besteht, können mit Stimmenmehrheit formlos beschließen, an der Wahl des Betriebsrats im Hauptbetrieb teilzunehmen; § 3 Abs. 3 Satz 2 gilt entsprechend. Die Abstimmung kann auch vom Betriebsrat des Hauptbetriebs veranlasst werden. Der Beschluss ist dem Betriebsrat des Hauptbetriebs spätestens zehn Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit mitzuteilen. Für den Widerruf des Beschlusses gelten die Sätze 2 bis 4 entsprechend."

Da es jedoch keinen Betriebsrat gibt, kann der Beschluss ja auch nicht 10 Wochen vorher dem Betriebsrat übergeben werden.

Wie ist also der richtige Weg um eine Betriebsversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes abzuhalten und die Betriebsteile entsprechend ihrem Wunsch an der Wahl des Hauptbetriebes teilnehmen zu lassen.

Ich bin über jede Hilfe dankbar