Wahlvorstand mit nur noch zwei arbeitenden Mitgliedern - ist der noch beschlussfähig?
Hallo! Folgendes Problem: Wir sind ein aus drei Mitgliedern bestehender Wahlvorstand. Unser Vorsitzender war die letzten 14 Tage erkrankt und hat uns jetzt mitgeteilt, dass er anschliessend in Urlaub geht. Wir sind jetzt also nur noch zwei Personen. Wir sind ein vom Gesamtbetriebsrat eingesetzter Wahlvorstand, in unserer ersten Sitzung haben wir aber auch den Posten des Schriftführers und des Stellvertreters des Vorsitzenden per eigener Wahl und Beschluss vergeben. Nun unsere Frage: Können auch der Stellvertreter und der Schriftführer das Wahlausschreiben erlassen. Ist der Wahlvorstand -nur mit stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schriftführer- überhaupt noch beschlussfähig? In der WO steht ja eigentlich immer "Vorsitzender und mind. ein stimmberechtigtes Mitglied müssen unterzeichnen" und niemals "STELLVERTRETENER Vorsitzender und ein stimmberechtigtes Mitglied".
Danke, für eine schnelle Antwort!
Community-Antworten (1)
12.04.2006 um 01:27 Uhr
Der Stellvertreter vertritt den Vorsitzenden im Verhinderungsfalle an seiner Stelle.
Allerdings sollte der GBR schleunigst weitere WV-Mitglieder und Vertreter nominieren.
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