Erstellt am 15.03.2022 um 00:08 Uhr von celestro
das wird hier im Forum glaube ich sehr unterschiedlich gesehen. Meines Wissens nach gehören sie drauf, bis sie wirklich ausscheiden.
Erstellt am 15.03.2022 um 06:06 Uhr von Maja8383
Ich sehe das auch so, so lange ein Arbeitsvertrag besteht und dieser nicht vor dem Wahltermin endet, gehören die Mitarbeiter auf die Wählerliste.
Erstellt am 15.03.2022 um 06:39 Uhr von Saft
Der Arbeitnehmer muss in die Wählerliste aufgenommen werden.
Wenn nicht, könnte er innerhalb 3 Tagen Einspruch gegen die Richtigkeit einlegen. Er ist mit dem Tag des Ausscheidens aus der Liste zu streichen.
Anhand der Kollegen die im Betrieb beschäftigt sind ,wird außerdem das Geschlecht in der Minderheit ermittelt und die BR Grösse ,daher ist die Anzahl der Kollegen wichtig.
Z.B. wir haben Kollegen deren Vertrag zwar vor der Wahl ausläuft ,dieser könnte aber weiterhin verlängert werden ,dann hätte der Wahlvorstand ein Problem , denn die Kollegen könnten dann wählen und würden nicht auf der Liste stehen.