Erstellt am 10.03.2022 um 10:30 Uhr von rtjum
da man das nur durch eine Geschäftsordnung rechtlich sicher machen kann eigentlich nicht, denn der neue BR hat ja noch keine GO.
Aber, wo kein Kläger da kein Richter...
Wie groß ist denn euer Gremium und was spricht gegen Präsenz ausser das viele im HO sind?
Erstellt am 10.03.2022 um 10:57 Uhr von John_
"nächste Woche findet die konstituierende Sitzung unseres neuen Betriebsrates statt, da gilt ja noch die Corona Home Office Verordnung"
Die HO Pflicht gilt nicht für die Ausübung des BR Amts. Wenn es notwendig ist, könnt ihr dafür in den Betrieb kommen.
"Aber, wo kein Kläger da kein Richter..."
@rtjum das mag grundsätzlich stimmen, aber grade bei der konstituierenden Sitzung würde ich das Risiko nicht eingehen wollen. Die Wahl des Vorsitzenden und des Stellvertreters ist nicht etwas, dass ich auf wackeligen Beinen stehen sehen wollen würde.
Erstellt am 10.03.2022 um 11:23 Uhr von rtjum
@John_
ich würde das auch nie so machen.
Erstellt am 14.03.2022 um 12:07 Uhr von MarkusW
Da in dieser Sitzung die Wahl des Vorsitzenden und seines Stellvertreters sowie auch die Wahl des Betriebsausschusses stattfindet, darf nach BetrVG nicht online durchgeführt werden.
Erstellt am 14.03.2022 um 13:20 Uhr von xyz68
Ohne Geschäftsordnung keine virtuelle BR-Sitzung und die GO kann erst auf der ersten regulären Sitzung beschlossen werden.