BR-Präsenzsitzungen bei krankheitsbedingter Verhinderung
Unser Betriebsrat führt seine Sitzungen wie gesetzl. vorgegeben überwiegend in Präsenz durch. Ein ordentliches Betriebsratsmitglied ist für mehrere Monate arbeitsunfähig und darf den Betrieb nicht betreten, kann seine Betriebsratstätigkeit jedoch aus dem Homeoffice ausüben. Dies wurde ärztlich bestätigt.
Können wir unter diesen Umständen Betriebsratssitzungen >dauerhaft< als virtuelle Sitzungen durchführen, damit das Mitglied teilnehmen kann? Oder gilt das Mitglied für Präsenzsitzungen aus sonstigen Gründen als verhindert und ist durch ein Ersatzmitglied zu vertreten? Uns stellt sich die Frage, wie in diesem Fall mit der Einhaltung der >überwiegenden< Verhältnismäßigkeit von Präsenzsitzungen zu virtuellen verblieben wird.
Community-Antworten (2)
06.08.2026 um 15:48 Uhr
Wenn sich die BRM werkintern in Präsenz treffen und das eine BRM nur "dazu geschaltet wird", sehe ich den Grundsatz des Vorrangs der Präsenz nicht verletzt.
10.08.2026 um 09:09 Uhr
Kleiner Haken: Das funktioniert nur, wenn das BRM nicht voll freigestellt ist.
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