Konsituierende Sitzung/Nachrücker
Wenn bei der Konstituierenden Sitzung ein BR-Mitglied fehlt, kann/darf dann der erste Nachrücker in der Liste daran teilnehmen? Findet anschließend gleich eine BR-Sitzung statt, darf dann der Nachrücker auf jeden Fall teilnemen?
Community-Antworten (6)
06.10.2011 um 16:13 Uhr
§ 29 BetrVG
06.10.2011 um 16:15 Uhr
kann/darf Muss.
06.10.2011 um 16:22 Uhr
Lustige Fallstellung, denn da es noch kein BRV gibt, an wen meldet sich das verhinderte BRM ab? An den WV, der auch darüber befindet ob es sich tatsächlich um eine rechtmässige Verhinderung handelt und dann das EBRM einläd? Das aber nur am Rande ;)
Das EBRM darf zwar geladen werden, es darf aber den BRV nicht mitwählen und auch selber nicht gewählt werden!
06.10.2011 um 17:04 Uhr
@NoPain Das EBRM darf zwar geladen werden, es darf aber den BRV nicht mitwählen und auch selber nicht gewählt werden
warum sollte man sie laden wenn sie nicht wählen dürfen?
Sie dürfen solange sie nur wegen Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds anwesend sind wählen! Nicht aber gewählt werden.
06.10.2011 um 17:05 Uhr
NoPain, Das EBRM darf zwar geladen werden, es darf aber den BRV nicht mitwählen und auch selber nicht gewählt werden!
Ist das geladene EBRM, in dem Fall, kein vollwertiges Mitglied oder warum darf es den BRV nicht wählen?
06.10.2011 um 17:11 Uhr
Uuups... jo, sorry, das EBRM darf natürlich wählen, ist aber nicht wählbar, so war es ;)
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