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Wahlvorstand bilden: Virtuell/Hybrid möglich?

AG
Antwort Gesucht
Mrz 2022 bearbeitet

Hallo Zusammen, aufgrund der aktuellen (Corona-)Lage ist eine Betriebsversammlung in Präsenz zur Bildung eines Wahlvorstands bestenfalls suboptimal.

Wir haben noch keinen Betriebsrat, wollen das aber ändern. Somit ist natürlich eine Betriebsversammlung zur Bildung des Wahlvorstands nnotwendig.

Da wir in unserem Betrieb über das entsprechende Equipment sowie die notwendige verfügen, könnten wir auch eine Online-Versammlung realisieren oder eine Mischform aus beiden Möglichkeiten.

Die Frage ist: Ist dies überhaupt rechtlich möglich? Wenn ja, was gibt es zu beachten, insbesondere bei den Abstimmungen?

Vielen Dank im Voraus, für Rückfragen bin ich jederzeit offen!

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Community-Antworten (4)

K
kratzbürste

23.02.2021 um 18:04 Uhr

Rechtlich möglich schon. Es wurde ja extra der § 129 BetrVG geschaffen. Und bei der Abstimmung reicht ja das Handzeichen.

Ich würde an eurer Stelle die Gewerkschaft um Hilfe bitten.

AG
Antwort Gesucht

24.02.2021 um 10:47 Uhr

Danke für die Antwort!

Niemand von uns gehört einer Gewerkschaft an, weswegen diese uns nicht helfen.

Der §129 BetrVG verweist leider an keiner Stelle auf §17 BetrVG. Aus diesem Grund sind wir uns nicht sicher, ob die in §129 genannten Möglichkeiten hier gelten.

MN
Monika NZ

10.03.2022 um 11:15 Uhr

Hallo; nächste Woche findet die konstituierende Sitzung unseres neuen Betriebsrates statt, da gilt ja noch die Corona Home Office Verordnung: Darf diese konsituierende Sitzung daher auch Hybrid sein oder - da ja ncoh keien Geschäftsordnung da ist - muss diese für alle neuen Betriebsräte in Präsenz stattfinden?

C
celestro

10.03.2022 um 12:46 Uhr

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