Wahlvorstand bilden - was tun wenn sich keiner findet?
Hallo zusammen,
Wir müßen einen Wahlvorstand bilden.Was tun wenn sich keiner findet bzw. keiner freiwillig das machen möchte? Kann der jetztige BR wenn bestimmen und auf welcher Grundlage ist das denn möglich ?
Community-Antworten (3)
30.03.2006 um 02:02 Uhr
Was würdest Du denn in diesem Fall davon halten, wenn sich 3 BR-Mitglieder bereit erklären würden?
30.03.2006 um 12:53 Uhr
Geht das überhaupt.Ist das gesetztlich zulässig?
30.03.2006 um 13:02 Uhr
Doppel Ja.
Verwandte Themen
Fragen zur Betriebsratwahl - kann der Wahlvorstand später den BR bilden?
Älterwir sind ein Betrieb mit 28 Mitarbeiter ohne betriebsrat, wollen nun einen wählen. der druck seitens Arbeitgeber ist recht gross ist, so wollen zwar alle wählen aber nur 3 Kollegen zum Betriebsrat ge
Wer darf in ein Gremium für die BR-Wahl und müssen nicht alle MA vorher davon erfahren?
ÄlterJetzt muss ich noch mal 2 Fragen stellen.. Frage 1. : Worin liegt überhaupt die Aufgabe d Gremiums? Das würde mich wirklich interessieren. Denn heute habe ich von Kollegen erfahren dass ein paar
Gremium für einzelne Betriebssätte
ÄlterHallöle liebe BRler, Ich wunde im Internet leider nicht fündig. Unser Gremium vertritt die Mitarbeiter eines in ganz Deutschland verteiltem Unternehmen, verschiedene Betriebsstätten, in Bayern,
BR-Neuwahlen / Wahlvorstand
ÄlterAufgrund von einigen Mandatsniederlegungen fallen wir unter die gesetzliche Vorgabe von 9 BRMlern und müssen Neuwahlen einleiten. Dafür muss ein Wahlvorstand bestellt werden. Aus der Mitarbeiterschaft
Wahhlvorstand für Neuwahl - Wer muß den Wahlvorstand bilden?
ÄlterHallo, wir hatten bzw haben einen Betriebsrat in dem ich auch Mitglied war bzw. bin. Unser Gremium bestand aus 3 Mitgliedern + 1 Ersatzmitglied. Nun sind der 3 Vors. u. das Ersatzmitglied zurrückgetr