In der Vergangenheit war es so, dass unsere Azubis, die im Zuge ihrer Ausbildung auch an einem anderen Standort eingesetzt sind, immer bei uns gewählt haben, da der Ausbildungsvertrag mit unserem Werk bzw Personalabteilung geschlossen wurde.
Jetzt bekomme ich als WV-Vorsitzende ein Schreiben vom WV des anderen Werkes, dass unsere Azubis sich entschieden haben, den dortigen Betriebsrat zu wählen und nicht unseren oder bei beiden Werken.
Mir ist nicht bekannt, dass das rechtens ist......
Viele Grüße