Hallo zusammen!

Kann mir jemand einen Gesetzestext nennen, in der die Mitwirkungspflicht des AG steht im Bezug auf Aktualisierung der Mitarbeiterlisten.
Kurze Erklärung dazu:
Bei uns hat es personelle Veränderungen (Kündigungen) gegeben. Diese haben zwar keine Auswirkungen auf die Wahl, allerdings haben wir vom Wahlvorstand nur durch Gerüchte davon erfahren. Diese wurden dann durch den amtierenden BR auf unser Anfragen hin bestätigt.
Meines Wissens nach muss die Geschäftsleitung alle personellen Veränderungen dem Wahlvorstand mitteilen und wir entscheiden dann ob diese für die Wahl relevant sind. Korrigiert mich bitte wenn ich da falsch liege.

Danke im voraus für Antworten.