Hallo,

die Betriebsratswahl in unserem Betrieb findet erst am 26.05.2010 statt.

Mir ist 'gerüchteweise' zugetragen worden, dass am Tag der Wahl ein wichtiger Auftraggeber unseren Betrieb besucht. Deshalb sollen alle Wahlauschreiben und sonstigen Bekanntmachungen im Erdgeschoss entfernt werden.
Weiter soll auch der durch den Wahlvorstand für die BR-Wahl ausgewählte und bereits durch Wahlausschreiben veröffentliche Raum/Ort am Wahltag anderweitig genutzt werden. Offiziell habe ich jedoch noch nichts erfahren. In der Übersicht der Raumbuchung ist auch immer noch der Betriebsrat hinterlegt.

Bei uns herrscht keine 'Raumknappheit', es gibt andere freistehende Schulungs- und Besprechungsräume.

Jetzt zu meiner/n Frage/n:

Ist die Verlegung des Ortes der Wahl möglich, wenn er (der Ort) bereits veröffentlich wurde? Und stellt die zwangsweise Verlegung durch den Arbeitgeber eine Behinderung der Wahl nach § 20 BetrVG da?

Beim Abnehmen des Wahlausschreiben - evtl. auch nur vorübergehend für mehrere Stunden - finde ich es ziemlich eindeutig, dass es sich um eine Behinderung nach § 20 BetrVG handelt. Oder bin ich da auf dem Holzweg?

Ich sag schon mal Danke im vorab.