Liebe Betriebsräte,
seid einigen Tagen streiten wir uns als Wahlvorstand mit unserem Filialleiter darüber ob der am Tag der Betriebsratswahl, den ganzen Tag im Wahlraum anwesend sein darf.
Dies würde unserer Meinung nach zu einer beeinflussung der Wahl ggf. Behinderung führen,mal abgesehen davon das dies eine ARBEITNEHMER und nicht ARBEITGEBER Wahl ist:-D !Er argumentiert damit das er sicher gehen das bei der Wahl auch alles Ordnungsgemäß läuft obwohl eine Wahlurne bei der Stadt bestellt ist und sämtliche Formulare eine manipulation ausschließen.
Was würdet Ihr tun ausser in auf unser Hausrecht in diesem Raum aufmerksam machen und Ihn ggf. rausschmeissen. Habe im Gesetztestext und über Google leider keinen ähnlichen fall gefunden.
Bitte um Antwort.
Vielen dank im Voraus
PS: Bitte keine Auszüge aus der WO was Behinderung der Wahl etc angeht :-D , die sind uns bekannt :-D