Erstellt am 25.02.2018 um 19:02 Uhr von Teufel
Es gibt keine Wahlbeobachter.
Der Wahlvorstand hat hierfür zu sorgen das sich keiner im Wahllokal bzw. für längere Zeit davor aufhält.
Ist Beeinflussung der Wahl.
Nur die Stimmauszählung ist öffentlich , d.h. Jeder bei euch im Unternehmen arbeitet kann dann anwesend sein.
Daher muss das Wahllokal so groß sein, das alle hineinpassen.
Ansonsten muss ein anderer Raum gewählt werden, damit jeder Kollege die Chance hat der Stimmenauszählung beizuwohnen.
Erstellt am 25.02.2018 um 19:11 Uhr von Karin83
Es geht nicht um die stimmauszählung , sondern darum das ein Kollege an seinem freien Tag uns auf die Finger gucken möchte . Im Raum sitzen zwei vom Wahlvorstand ansonsten nur der der grad wählen möchte . Für mich stellt sich die Frage wo der Wahlbeobachter sich platzieren darf ?
Erstellt am 25.02.2018 um 19:27 Uhr von kratzbürste
Eben nicht!
Vielleicht vor dem Wahlraum auf einer Parkbank
Erstellt am 25.02.2018 um 19:38 Uhr von Karin83
Danke diese Antwort wollte ich hören !
Erstellt am 25.02.2018 um 19:54 Uhr von Teufel
Sag ich doch
Siehe erster Absatz.
Es gibt keine Wahlbeobachter.
Erstellt am 26.02.2018 um 17:56 Uhr von basilica
"Die Wahlbeobachtung durch vor dem Wahllokal postierte Mitarbeiter der Personalabteilung des Arbeitgebers ist keine Behinderung der Betriebsratswahl"
LAG Niedersachsen · Beschluss vom 7. Mai 2007 · Az. 9 TaBV 80/06
Die Frage, ob auch Wahlbeobachter im Wahlraum selber zulässig sind, wurde nicht direkt untersucht. Die Forderung des Urteils, daß die Stimmabgabe "ohne einen direkten Kontakt zwischen Wahlbeobachter und Arbeitnehmer" möglich sein müsse, läßt aber vermuten, daß auch innerhalb des Wahlraumes Beobachter zulässig sind. Sie müssen sich halt nur diskret im Hintergrund halten.
Ich würde um Beobachter kein Drama machen. Sie sind in einer Demokratie etwas ganz Normales. Auch wenn sie im Fall der BR-Wahl nicht von der OSZE bestellt sind. Transparenz erhöht die Glaubwürdigkeit des Wahlvorganges.
Wichtig ist vor allem, daß das Ankreuzen des Stimmzettels unbeobachtet möglich ist, daß der Beobachter im Lokal nicht offensiv für eine bestimmte Liste wirbt und auch keinen Einblick in die Wählerliste des Wahlvorstandes nimmt. In dieser Liste stehen zB die Geburtsdaten, und die gehen niemanden etwas an. Ebensowenig soll jemand nachprüfen können, ob Kollege xy schon gewählt hat oder sich womöglich "drückt", obwohl man sich von ihm eine Stimme für die eigenen Liste erhofft.
Keiner darf zur Wahl gedrängt werden. Keiner darf von der Wahl abgehalten werden.